Banner

Ab Oktober 2012 Schulung Fachberaterin / Fachberater - Fachkraft SGB II


Schulungsprogramm für Mitarbeiter/-innen in JobCentern

Mit unserem neuen Schulungsprogramm werden die notwendigen  Fertigkeiten und Rechtskenntnisse für den täglichen Kundenkontakt  vermittelt, damit Ihre Beschäftigten stets rechtlich kompetent unter Berücksichtigung vorrangiger Ansprüche beraten und entscheiden können. Das ifV versetzt Ihre Mitarbeiter/innen in die Lage, fachlich kompetent beraten und unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Regelungen entscheiden zu können.

Für die Schulungsmaßnahme stehen ausgewählte Referentinnen und Referenten zur Verfügung, die die Sozialleistungspraxis kennengelernt haben und heute in exponierter Stellung tätig sind.

Ein wichtiges Element unserer Schulungsmaßnahme bildet die Rückkoppelung mit der täglichen Arbeitspraxis und der Erfahrungsaustausch mit anderen Schulungsteilnehmerinnen und Schulungsteilnehmern.

Stellenprofile und Qualifizierungsbedarfe in der Sozialverwaltung

Fachberaterin / Fachberater - Fachkraft SGB II

Zielgruppe Ziel der Schulung Aufbau der Schulung / Module

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Jobcentern.

Die Teilnehmer/innen der Schulungsmaßnahme sollten eine fachbezogene Ausbildung (Studium an der FHöV NRW bzw. Lehrgang an einem kommunalen Studieninstitut) oder eine für den Tätigkeitsbereich als gleichwertig anerkannte mindestens mehrmonatige praktische Tätigkeit in der Sozialverwaltung absolviert haben.

 

Ausschreibung des nächsten Kurses

Die Broschüre mit allen Informationen zur Schulungsmaßnahme kann unter der Adresse

Heidi.Pauls@ifV.de

angefordert werden.

Die Teilnehmer/innen der Schulungsmaßnahme werden durch anwendungsbezogene Veranstaltungen und Workshop-Abschnitte vor dem Hintergrund der beruflichen Tätigkeiten auf die Aufgaben einer Fachberaterin / eines Fachberaters - Fachkraft SGB II vorbereitet. Die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse erfolgt unter Beachtung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden.

Die Teilnehmer/innen werden gezielt zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit vertretbaren Meinungen sowie zur aktiven Mitarbeit, Fragestellung, Diskussion und Beachtung der Rechtsprechung angeregt.

Am Ende der Schulungsmaßnahme wird bei erfolgreicher Absolvierung ein Zertifikat ausgestellt, das die Teilnahme und Berufsqualifizierung als Fachberaterin und Fachberater - Fachkraft SGB II feststellt. Zusätzlich wird eine Klausur angeboten, die als Nachweis für die erworbenen Kenntnisse dient.

Die Schulungsmaßnahme läuft von September bis Dezember eines jeden Jahres. In dieser Zeit werden in 8 Tagesveranstaltungen von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und berufspraktischer Reflexion die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für das Berufsbild durch Seminargespräch, Gruppenarbeit sowie Übungs- und Trainingsphasen vermittelt.

Die Schulung umfasst:

  • eine Aufbereitung vorhandener theoretischer und / oder praktischer Kenntnisse,
  • die fachwissenschaftliche Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu den Regelungen des SGB II,
  • die Vermittlung der notwendigen Sicherheit im täglichen Umgang mit Antragstellerinnen und -stellern sowie mit Leistungsempfängerinnen / -empfängern,
  • die Vertiefung durch praktische Übungen in Einzel- und Gruppenarbeit, Vortrag sowie
  • die Erfolgskontrolle.

Zu Beginn jeder Folgeveranstaltung erfolgt eine Nachbetrachtung zu den bisher vermittelten Inhalten und den Erfahrungen in der Praxis.

Schulungsmodule

Bei den Schulungsmodulen handelt es sich um abgeschlossene Lerneinheiten, die im jeweiligen Teilgebiet mit einem Zuwachs an Kompetenz verbunden sind. Vermittelt werden die rechtlichen Ausgangssituationen, die Anwendung der Normen in der Praxis und die notwendigen Kenntnisse zur Rechtsprechung um rechtssicher beraten und entscheiden zu können.



© Copyright 2004-2012 - ifv Gelsenkirchen - Webdesign: EDV Service Beinert