2 - JobCenter - Finanzielle Hilfen des SGB II
Sonderregelungen für Auszubildende (§ 7 Abs. 5 und 6 sowie § 27 SGB II)
Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen der Jobcenter, die in der Leistungs-, Widerspruchs- oder Klagesachbearbeitung tätig sind
Beschreibung
Ziele - Die Seminarteilnehmer/-innen
- ordnen Leistungsberechtigte dem Personenkreis des § 7 SGB II zu,
- kennen alle Ausschlusstatbestände für den Leistungsbezug (Alg II / SozG),
- kennen alle Spezialregelungen für Auszubildende und
- treffen Entscheidungen unter Berücksichtigung der Ausnahmetatbestände.
Methode
- Lehrgespräch / medienunterstützter Vortrag,
- Berechnungsbeispiele,
- Vertiefende Übungen sowie
- Hinweise zur Fachliteratur und Rechtsprechung
Kompetenz - Die Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer können
- die Spezialregelungen und Ausnahmetatbestände für Auszubildende anwenden,
- die förderungsfähige Ausbildung und die Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem BAföG bzw. SGB III abgrenzen,
- rechtsfehlerfreie Entscheidungen – auch in Härtefällen – treffen sowie
- Ansprüche auf Leistungen für Auszubildende nach § 27 SGB II erkennen.
Inhalt
- Sonderregelungen für Auszubildende (§ 7 Abs. 5 und Abs. 6 sowie § 27 SGB II)
- Personenkreis der Leistungsberechtigten nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II,
- Ausschlusstatbestände für den Leistungsbezug (Überblick),
- Ausschlussregelung für Auszubildende (§ 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II),
- Ausnahmen vom Leistungsausschluss (§ 7 Abs. 6 SGB II),
- Förderungsfähigkeit der Ausbildung und Leistungen der Ausbildungsförderung (BAföG / SGB III),
- Leistungen für Auszubildende nach § 27 SGB II (Härteregelung, Erstausstattung und Mehrbedarfe)
- Auszubildende in Bedarfsgemeinschaften
- Fallbeispiele / Übungen
Seminar-Nummer
FH-1217
Ort
Congress Hotel am Stadtpark Hannover & Hannover Congress Centrum | HCC
Schillstraße
30175 Hannover
Referenten
Dirk Farchmin
Entgelt
€ 249,00
Uhrzeit
09:30 - 16:30 Uhr
Termin
23.03.2020