Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

I.2 - Soziale Hilfen - Leistungen nach dem 3. und 4. Kap. SGB XII

BTHG- Umsetzungsworkshop: Aus der stationären Einrichtung wird persönlicher Wohnraum nach dem SGB XII

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Umsetzung des BTHG in den Kommunalverwaltungen befasst sind

Beschreibung

Mit der Trennung von Fachleistungen der Eingliederungshilfe und existenzsichernden Leistungen des 3. oder 4. Kapitels SGB XII wird es ab dem 01.01.2020 den persönlichen Wohnraum als neue Wohnform geben. Damit wird für Menschen mit Behinderungen eine Wohnform beschrieben, die die heutige stationäre Einrichtung ablösen soll. Bislang haben Sozialhilfeträger und die stationären Einrichtungen in Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen Tagessätze pro Bewohner ausgehandelt, die sich aus einer Grund- und einer Maßnahmenpauschale sowie einem Investitionsbetrag zusammengesetzt haben (§§ 75, 76, 35 SGB XII). Die Neuausrichtung der Eingliederungshilfe hin zu einer personenzentrierteren Leistungserbringung macht es erforderlich, die bisherige Praxis, nach der in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe die Träger diesen einheitlichen Pflegesatz inklusive der existenzsichernden Leistungen ausgezahlt haben, aufzugeben.

Der Dozent wird seine Erfahrungen aus diesbezüglicher Projektarbeit auf Landesebene einbringen.

Inhalt

  • Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen der Träger der Eingliederungshilfe und der Leistungserbringer - unabhängig von der Wohnform des Menschen mit Behinderung
  • Schaffung gemeinschaftlicher Wohnformen (bisher stationäre Einrichtungen) durch Einführung des § 42a SGB XII n.F.
  • Gleichbehandlung leistungsberechtigter Menschen mit Behinderungen, die in gemeinschaftlichen Wohnformen leben, mit allen Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen, die existenzsichernde Leistungen zum Lebensunterhalt nach den Kapiteln 3 und 4 des SGB XII von dem Sozialhilfeträger erhalten (ab 01.01.20120)
  • Prüfung der Kostenbestandteile, die in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe bislang finanziert werden - als vorbereitender Schritt
  • Aufteilung in Kosten der Unterkunft, Kosten der Regelsätze und in Kosten der Eingliederungshilfeleistung
  • Beschreibung der konkreten weiteren Schritte zur „pünktlichen” Umsetzung, Erkennen und Lösen ungeklärter Umsetzungsfragen - Erarbeitung eines Handlungsplans

Seminar-Nummer

F-0210

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Uwe Silzer

Entgelt

€ 170,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

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