Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

I.8 - Soziale Hilfen - Sonstige Themen des Sozialrechts

Ordnungswidrigkeitenrecht im SGB II und SGB XII

Zielgruppe

Mitarbeiter/Innen in Sozial- und Grundsicherungsämtern, Jobcentern, die ordnungswidriges Verhalten ahnden

Beschreibung

Es handelt sich um ein Themenfeld, das bei hinreichender Beachtung die Arbeit der Leistungsträger unterstützt, um ein Verwaltungsverfahren rechtlich korrekt zum Abschluss bringen zu können.

Nicht immer sind bei einer geschilderten Notlage die sachlichen Voraussetzungen sofort und abschließend zu ermitteln. Für die korrekte Ermittlung der Leistungshöhe ist letztlich die Möglichkeit der Verhängung eines Bußgeldes nicht auszuschließen. Anders als das Zwangsgeld, das ein Mittel zur zwangsweisen Durchsetzung von Verhaltenspflichten ist, handelt es sich beim Bußgeld nicht um ein in die Zukunft gerichtetes Beugemittel.

Das Bußgeldverfahren ist ein Verfahren zur Ahndung einer Ordnungswidrigkeit, wenn der Sachverhalt diesbezüglich hinreichend aufgeklärt wurde und eine Ahndung angezeigt ist. Die Tatbestände sind im SGB II bzw. XII abschließend aufgezählt. Die Vorgehensweise selbst regelt das Ordnungswidrigkeitengesetz. Zunächst ermittelt der Leistungsträger das „Delikt“ und ahndet es mit dem Bußgeldbescheid. Wird gegen den Bescheid Einspruch eingelegt, muss die Entscheidung überprüft werden und ggf. die Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgen.

Mitarbeiter/innen in der Sozialleistungsverwaltung benötigen die erforderlichen Fachkenntnisse zu den Tatbeständen, die eine Ordnungswidrigkeit beinhalten und Kenntnisse, Bußgelder verfahrensrechtlich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben korrekt verhängen zu können. Wie aus den nachfolgenden Themenschwerpunkten erkennbar ist, werden Probleme aufgezeigt, um in der Praxis in schwierigen Situationen rechtlich fundiert entscheiden zu können.

Inhalt

  • Bedeutung des Bußgeldes / Abgrenzung zu anderen Maßnahmen (u.a. Zwangsgeld und Straftat),
  • Ordnungswidrigkeiten im SGB II / SGB XII,
  • Nichtbeachtung der Auskunftspflicht bzw. unvollständige, unrichtige und nicht rechtzeitig erteilte Angaben,
  • Fehlende oder unvollständige Angabe zur Dauer der Erwerbstätigkeit, zur Höhe des Einkommens usw.
  • Einkommensbescheinigung von Arbeitgebern / Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen von Arbeitgebern in Problemfällen,
  • Änderung der Verhältnisse nicht oder nicht vollständig mitgeteilt,
  • Vorsatz und Fahrlässigkeit, Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum und Sozialbetrug,
  • Höhe des Bußgeldes, Form, Erlass, Anforderungen und Zustellung des Bescheides einschließlich Verfolgungsverjährung von Ordnungswidrigkeiten sowie Urkundenfälschung als Straftat.

Seminar-Nummer

F-0604

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Astrid Lente-Poertgen
Moritz Poertgen, Magister iuris

Entgelt

€ 185,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

12.06.2024

oder Anmeldeformular drucken