Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

I.8 - Soziale Hilfen - Sonstige Themen des Sozialrechts

Inhaftierung: Hilfen des SGB II und SGB XII

Zielgruppe

Seminar für Mitarbeiter/-innen im sozialen Leistungsbereich des SGB II oder SGB XII, die mit der Abwicklung entsprechender Fälle betraut sind

Beschreibung

Für in Haft genommene Personen ergeben sich Fragen der leistungsrechtlichen Auswirkungen auf die inhaftierte Person bzw. auf die Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft.

Gleichwohl treten Fragen zur Unterstützung während der Dauer der Haft auf (insbesondere laufende Mietzahlungen/ Übernahme von rückständigen Mieten, Kosten des Unterstellens von Möbeln oder Einlagerung von persönlichen Gegenständen, Taschengeld und andere Bedarfe).

Nach der Haftentlassung ergeben sich Fragen zur Verwendung einer Überbrückungszahlung, zur Beschaffung von Hausrat und Möbeln.

Daneben bietet die Inhaftierung auch Raum für die Erörterung von Fragen zum Kranken- und Pflegeversicherungsschutz und zum Kostenersatz wegen schuldhaften Herbeiführens der Bedürftigkeit.

Im Seminar werden zu den jeweiligen Fragestellungen praxisorientierte Handlungshilfen vermittelt.

Inhalt

  • Begriffe (Untersuchungs-, Vollzugshaft, Zwei-Drittel-Regelung, Freigänger, vorläufige Unterbringung nach § 126a StPO)
  • Sozialrechtliche Wirkung der sog. Unschuldsvermutung bei Untersuchungshaft
  • Haftanstalt als Einrichtung
  • Taschengeldregelung bei Untersuchungshaft/ Strafvollzug
  • Übernahme der laufenden Kosten der Unterkunft bei Untersuchungshaft/Strafvollzug
  • Mietrückstände
  • Krankenversicherungsschutz
  • Zuständigkeit
  • Überbrückungsgeld als Einkommen/Vermögen für die Zeit nach der Entlassung
  • Hilfen nach Haftentlassung
  • Kostenersatz nach § 34 SGB II bzw. § 103 SGB XII
  • Aktuelle Urteile und Beschlüsse der Sozialgerichte

Seminar-Nummer

F-1711

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Uwe Silzer

Entgelt

€ 170,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

23.11.2020

oder Anmeldeformular drucken