Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

I.2 - Soziale Hilfen - Leistungen nach dem 3. und 4. Kap. SGB XII

Einsatz des Vermögens nach dem SGB XII kompakt - online

Zielgruppe

Leistungs-, Widerspruchs- oder Klagesachbearbeiter/innen, die im Rahmen des Leistungsrechts nach dem SGB XII tätig sind

Beschreibung

Sozialhilfe nach dem SGB XII erhält nicht, wer sich u.a. durch den Einsatz seines Vermögens selbst helfen kann. Werden Leistungen beantragt, ist daher immer zu prüfen, ob verwertbares Vermögen vorhanden ist, das vorrangig zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden muss.

In dieser Fortbildungsveranstaltung werden alle wesentlichen Normen des SGB XII zum Vermögen und alle damit zusammenhängenden Fragestellungen der täglichen Praxis an zahlreichen Fallbeispielen erörtert.

Ziel der Fortbildung ist es, die Vielzahl der sich im Zusammenhang mit dem Vermögenseinsatz ergebenden Fragen darzustellen, aufzuarbeiten und entsprechende praxisorientierte Lösungswege unter Beachtung der Rechtsprechung aufzuzeigen.

Insbesondere werden Themen aus dem Bereich Immobilienrecht, Umgang mit dem Einsatz von Lebensversicherungen, der Härtefallregelung nach § 90 Abs. 3 SGB XII und der Umgang mit gemischten Bedarfsgemeinschaften SGB II / SGB XII intensiv erörtert.

Inhalt

  • Abgrenzung Ermessensentscheidung – gebundene Abgrenzung von Einkommen und Vermögen, Begriff des Vermögens,
  • Verfahren bei einmaligen Geldzuflüssen wie Erbschaften, Steuererstattungen, Lebensversicherungen, Abfindungen, Kapitalerträgen und Darlehen, Zuflusstheorie,
  • Verwertbarkeit von Vermögen,
  • Vermögensschongrenzen nach § 90 II Nr. 1 – 7 SGB XII,
  • Vermögensfreibeträge gem.§ 90 II Nr. 9 SGB XII,
  • Angemessenheit von Hausgrundstücken (§ 90 II Nr. 8 SGB XII) nach der sog. „Kombinationstheorie“,
  • Verwertbarkeit von Vermögen bei Verfügungs- und /oder Veräußerungsverboten sowie bei Miteigentum und Erbengemeinschaften,
  • Härtebegriff nach § 90 III SGB XII und Beurteilung der Härte bei Lebensversicherungen, Kraftfahrzeugen, Immobilienvermögen, Schmerzensgeld, Blindengeld, angesparter Sozialhilfe sowie bei Mischfällen nach dem SGB II und SGB XII,
  • Voraussetzungen der Darlehensgewährung bei Vermögen nach § 91 SGB XII, Abgrenzung des Härtebegriffs in § 90 III und § 91 SGB XII,
  • Grundzüge der Sicherung von Darlehen bei Immobilieneigentum sowie
  • Überblick über die aktuelle Rechtsprechung der Landes- und Bundessozialgerichtsbarkeit

Das Seminar findet als Online-Seminar am 3. und 4. Dezember 2024, 14:00-17:00 Uhr in BigBlueButton statt. Hier wird Ihnen ein Zugang zum e-Schulungscenter des ifV eingerichtet, von dem aus Dokumente angesehen und der Zugang zum Webseminarraum ermöglicht wird. Für die Teilnahme ist eine funktionierende Internet-Verbindung erforderlich, nach Möglichkeit ein Headset, zur Not kann über Festnetztelefon eine Tonverbindung aufgebaut werden. Ein Download von Programmdateien ist nicht erforderlich. Sie können rechtzeitig Funktionstests von Ihrem Arbeitsplatz aus tätigen - hierzu steht Ihnen die im Zweifel die ifV-Technik-Hotline zur Verfügung.

Seminar-Nummer

F-0216

Ort

online
online

Referenten

Andreas Eichler

Entgelt

€ 190,00

Uhrzeit

14:00 - 17:00 Uhr

Termin

03.12.2024

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