I.2 - Soziale Hilfen - Leistungen nach dem 3. und 4. Kap. SGB XII
Vermögenseinsatz nach dem SGB XII - Workshop mit vielen praxisorientierten Fallbeispielen (2 Tage)
Zielgruppe
Fachkräfte, die im Rahmen der Klage-, Widerspruchs- oder Leistungsgewährung nach dem SGB XII tätig sind
Beschreibung
Sozialhilfe nach dem SGB XII erhält nicht, wer sich u.a. durch den Einsatz seines Vermögens selbst helfen kann. Werden Leistungen beantragt, ist daher immer zu prüfen, ob verwertbares Vermögen vorhanden ist, das vorrangig zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden muss.
In dieser Fortbildungsveranstaltung werden alle wesentlichen Normen des SGB XII zum Vermögen und alle damit zusammenhängenden Fragestellungen der täglichen Praxis an zahlreichen Fallbeispielen erörtert. Ziel der Fortbildung ist es, die Vielzahl der sich im Zusammenhang mit dem Vermögenseinsatz ergebenden Fragen darzustellen, aufzuarbeiten und entsprechende praxisorientierte Lösungswege unter Beachtung der Rechtsprechung aufzuzeigen.
Das Seminar ist insbesondere für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu empfehlen, die bereits in der Praxis eigenverantwortlich vermögensrechtliche Fälle zu bearbeiten haben. Es wird ein Informations- und Diskussionsforum geboten, um in der Praxis beim Einsatz des Vermögens rechtlich fundiert beraten und entscheiden zu können. Beim Besuch der Veranstaltung ist das Thema „Vermögenseinsatz" für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in jeder Situation der Praxis beherrschbar.
Inhalt
- Abgrenzung von Einkommen und Vermögen, Begriff des Vermögens, Verfahren bei einmaligen Geldzuflüssen wie Erbschaften, Steuererstattungen, Lebensversicherungen (auch mit Verwertungsausschluss), Abfindungen, Kapitalerträgen und Darlehen, Zuflusstheorie, Verrechnung von Aktiva und Passiva bei bestehenden Schuldverbindlichkeiten,
- Verwertbarkeit von Vermögen, fiktiver Vermögensverbrauch, Treuhandvermögen, Zuordnung von Vermögen bei unklarer Vermögensinhaberschaft, • Vermögensfreibeträge gem.§ 90 II Nr. 9 SGB XII,
- Angemessenheit von Hausgrundstücken (§ 90 II Nr. 8 SGB XII) sowie Prüfung und Interpretation der Kriterien der Angemessenheit einer Immobilie,
- Verwertbarkeit von Vermögen bei Verfügungs- und /oder Veräußerungsverboten sowie bei Miteigentum und Erbengemeinschaften und Wohn- und Nießbrauchrechten,
- Härtebegriff nach § 90 III SGB XII und Beurteilung der Härte bei Bestattungsvermögen, Lebensversicherungen, Kraftfahrzeugen, Immobilienvermögen, Schmerzensgeld, Blindengeld, angesparter Sozialhilfe sowie bei Mischfällen nach dem SGB II und SGB XII,
- § 66a SGB XII: Sonderregelung bei der Gewährung der Hilfe zur Pflege
- Voraussetzungen der Darlehensgewährung bei Vermögen nach § 91 SGB XII, Grundzüge der Sicherung von Darlehen bei Immobilieneigentum
- Überblick über die aktuelle Rechtsprechung der Landes- und Bundessozialgerichtsbarkeit
Seminar-Nummer
F-0219
Ort
ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Referenten
Julia Mester
Entgelt
€ 299,00
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr