Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

I.3 - Soziale Hilfen - Spezielle Leistungen nach dem 5.-9. Kapitel SGB XII

Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII - Grundlagenseminar (2 Tage) (4.&5.03. ausgebucht)

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen der Sozialhilfeträger, die in der Widerspruchs-, Klage- oder Leistungssachbearbeitung mit der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen beschäftigt sind

Beschreibung

Trotz der vorrangig in Anspruch zu nehmenden möglichen Leistungen der Pflegeversicherung und des Pflegewohngeldes in NRW, sind pflegebedürftige Menschen auf ergänzende Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII angewiesen, um die restlichen Einrichtungskosten bezahlen zu können.

Durch den demografischen Wandel und der begrenzten vorrangigen Leistungen der Pflegeversicherung gewinnt die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen für den Sozialhilfeträger zunehmend an Bedeutung.

In diesem Seminar vermittelt Ihnen der Dozent die Grundkenntnisse zur Sozialhilfe in Pflegeeinrichtungen. Daher richtet sich das Seminar an Mitarbeiter/innen, die erst seit kurzem in diesem Bereich tätig sind oder ihr Wissen auffrischen wollen.

Dabei werden Themen wie die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen, die damit verbundenen Leistungen nah dem 3. und 4. Kapitel SGB XII, Einkommens- und Vermögenseinsatz sowie die Festsetzung von Kostenbeiträgen durch Nennung von Beispielen und Übungsfällen praxisnah vermittelt.

Ziel des Seminars ist, Ihnen einen Überblick über diese spezielle Hilfeart zu geben und sie durch zahlreiche lösungsorientierte Ansätze in Ihrem Arbeitsalltag zu unterstützen.

Inhalt

  • Erforderlichkeit der Heimaufnahme
  • Zuständigkeit
  • Einsetzen der Hilfe
  • Umfang des anzuerkennenden Bedarfs: Grundsicherung (§§ 41 ff. SGB XII), Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 27 b SGB XII), Hilfe zur Pflege (§§ 61ff. SGB XII)
  • Bedarfsänderungen während des Leistungsbezuges, u.a. Besonderheiten im Aufnahme- und Sterbemonat, Abwesenheitszeiten, Pflegestufen-, Zimmer- oder Einrichtungswechsel, gleichzeitige Unterbringung beider Partner
  • Berücksichtigung vorrangiger Leistungen
  • Einsatz des Einkommens und Vermögens
  • Einkommenseinsatz im Besonderen, d.h. Kostenbeiträge des zu Hause verbliebenen Ehegatten/Lebenspartners nach § 92 a SGB XII
  • Inanspruchnahme Dritter
  • Kostenersatz
  • Praxisbeispiele

Das Seminar am 4.3./5.3.2024 sind bereits ausgebucht.

Seminar-Nummer

F-0302

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Melanie Billmann

Entgelt

€ 375,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

18.11.2024 - 19.11.2024

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