Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

I.6 - Soziale Hilfen - Unterhaltsleistungen

Prüfung von Unterhaltsfällen im Leistungsbereich nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII für Einsteiger

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen in Sozial- und Grundsicherungsämtern, die Unterhaltsverpflichtungen anderer prüfen und diese ggf. durchsetzen müssen

Beschreibung

Hat eine leistungsberechtigte Person für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch, geht dieser nach § 94 Abs. 1 SGB XII bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf den Träger der Sozialhilfe über.

Gerade für Einsteiger ist es schwierig, sich im Recht der Sozialhilfe zurecht zu finden und die Grundsätze des Nachrangs der Sozialhilfe sowie der Gegenwärtigkeit der Notlage zutreffend umzusetzen. Sofern Leistungsberechtigten nach dem SGB XII Unterhaltsansprüche zustehen, die noch nicht realisiert werden können, sind Kenntnisse des Sozialhilferechts, aber auch des Unterhaltsrecht erforderlich. Diese werden umfassend in dem Seminar vermittelt und anhand von Beispielen konkret veranschaulicht.

Teilnehmer / innen der Fortbildung erwerben not-wendige Kenntnisse zu vorrangigen Verpflichtungen unterhaltspflichtiger Personen und zum Verwaltungsverfahren. Wie aus den nebenstehenden Themenschwerpunkten zu erkennen ist, werden die einzelnen Regelungen aufgezeigt, um in der Praxis in schwierigen Situationen rechtlich fundiert entscheiden zu können.

Inhalt

  • Rechtsgrundlagen,
  • Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe
  • Grundzüge des Unterhaltsrechts nach dem BGB: Unterhaltsberechtigte / Unterhaltspflichtige, Ansprüche getrennt lebender und geschiedener Ehegatten, Trennungs- und Geschiedenen-Unterhalt, Leistungsfähigkeit / Unterhaltsbedarf, Unterhaltsverzicht sowie Zusammentreffen verschiedener Unterhaltsansprüche,
  • Berechnung der Unterhaltsansprüche,
  • Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen einschl. des Auskunftsanspruchs und der Titelerlangung,
  • Verjährung von Unterhaltsansprüchen / Handlungsfristen nach dem SGB XII

Seminar-Nummer

F-0501

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Dr. Ralf Rose

Entgelt

€ 170,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

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