I.5 - Soziale Hilfen - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 AsylblG
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Leistungsgewährung für Asylbewerber sowie in Sozial- und Grundsicherungsämtern
Beschreibung
In der Fortbildungsveranstaltung werden vorhandenen Grundlagenkenntnisse vertieft, um die notwendige Rechts- und Entscheidungssicherheit unter Beachtung der materiellen Voraussetzungen und der Auslegung von Ermessensvorschriften zu er-langen. Zusätzlich werden praxisorientierte Lösungswege unter Beachtung der Rechtsprechung aufgezeigt.
Empfänger von Grundleistungen nach § 3 AsylblG erhalten nach 18 Monaten rechtmäßigen Aufenthalts Leistungen nach § 2 AsylblG entsprechend der Sozialhilfegewährung nach dem SGB XII. Dem-nach sind Kenntnisse zur Sozialhilfe erforderlich, um die Leistungen berechnen und bewilligen zu können. Im Wesentlichen handelt es sich um Vor-schriften zu den Leistungen nach Kap. 3 SGB XII und zum Einsatz des Einkommens und Vermögens sowie zur Berechnung der entsprechenden Freibeträge nach den §§ 82 und 90 SGB XII.
Wegen der Vielschichtigkeit der Rechtslage kommt es in Beratungsgesprächen und bei allen Entscheidungen auf ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.
In der Fortbildungsveranstaltung vermittelt der Referent die einschlägigen Vorschriften und Besonderheiten intensiv und diskutiert mit den Teilnehmer/-innen die Umsetzung in der Praxis.
Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer/innen der Veranstaltung mit dem notwendigen Kenntnissen und Fertigkeiten auszustatten, um Entscheidungen bei der Gewährung oder Ablehnung von Leistungen in der Praxis mit einem Höchstmaß an Akzeptanz treffen zu können.
Inhalt
- Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen: Aufenthalt von 18 Monaten und Rechtsmissbrauch,
- Anwendung der entsprechenden Vorschriften des SGB XII,
- Sonderregelungen für Auszubildende,
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 27 bis 40 SGB XII (zusätzliche Bedarfe, Unterkunft und Heizung, Gewährung von Darlehen, etc.),
- Ermittlung der Höhe des Anspruchs,
- Einsatz von Einkommen und Vermögen, sowie deren Bereinigung / Freibeträge und
- weitere Leistungen (§§ 41 – 74 SGB XII, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, Bestattungskosten) sowie
- Ausblick auf die Möglichkeiten der Anspruchseinschränkung nach § 1a AsylblG.
- Die Themen sind als Hinweise zu verstehen und können durch aktuelle Ereignisse und Fragen in der Veranstaltung ergänzt werden
Seminar-Nummer
P-0702
Ort
ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Referenten
Andreas Eichler
Entgelt
€ 160,00
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Termin
04.03.2020