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H.3 - Jugend - Unterhalt und Unterhaltsvorschuss

„Vater unbekannt?“ – oder der Umgang mit der sogenannten Diskothekenerklärung nach UVG (1,5 Tage / 9 Stunden Bearbeitungszeit) - Online-Seminar unter Einsatz von Lehrvideos

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterhaltsvorschusskassen

Beschreibung

Ist der VATER wirklich UNBEKANNT?!“ - Wenn die Mutter in ihrem Antrag auf Unterhaltsvorschuss angibt, den Vater des Kindes bzw. der Kinder nicht zu kennen, dann muss die Unterhaltsvorschussstelle exakt nachfragen und die Aussagen überprüfen. Wenn heute bis zu 18 Jahre lang Unterhaltsvorschussleistungen bewilligt werden können, handelt es sich ggf. um eine enorme Ausfallleistung. Wirklich unbekannt ist der Erzeuger des Kindes nur selten.

Wenn die Mutter eines sich nicht weigert mitzuwirken, aber erklärt, die Personalien des Vaters nicht oder nicht vollständig zu kennen, besteht die Möglichkeit, dass dies nicht zutrifft und es bedarf zur Vermeidung von Missbräuchen einer Glaubhaftmachung des Sachverhalts.

Die Unterhaltsvorschussstellen müssen in eingehenden persönlichen Befragungen der Mutter z.B. mögliche Widersprüche erkennen und feststellen, ob die Angaben der Mutter glaubhaft sind. Im späteren Gerichtsverfahren wird das Gericht diese Aufgabe nicht übernehmen.

In diesem Seminar vermittelt Ihnen die Dozentin praxisnah, wie Sie umfangreiche Erkenntnisse aus dem Gespräch mit der Antragstellerin gewinnen können, die Ihnen die Entscheidungsfindung erleichtert und Sie diese Ergebnisse in einen aussagekräftigen Bescheid umsetzen.

Zum Seminar gehört ein umfangreiches Skript. Ihre Fragen werden aufgegriffen und erörtert.
Der Termin am 8. Mai ist bereit ausgebucht.

Inhalt

  • Gesprächsführung mit der Antragstellerin,
  • Feststellung der Glaubhaftigkeit der konkreten Aussage zum Sachverhalt und der Glaubwürdigkeit der Mutter,
  • Gründe, warum eine Mutter den Vater ihres Kindes nicht benennen will,
  • Anforderungen an die Mitwirkung bei der Feststellung der Vaterschaft des § 1 Abs. 3 UVG,
  • Konfliktlagen besonderer Art,
  • Aufklärung des Sachverhalts,
  • Qualität der Aussage - der inhaltliche Ansatz - vertiefende W-Fragen, Verwendung eines Fragenkatalogs? - Wahrheits- und Lügensignale -,
  • Rechtsprechung aktuell, insbesondere ab 2017,
  • Entscheidung treffen und Umsetzung in einen aussagekräftigen Bescheid, der einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung standhalten kann,
  • Verschiedene Musterbescheide

Es handelt sich um eine Online-Seminar, das zu großen Teilen aus dem Einsatz von Lehrvideos besteht. Diese sollten im Vorfeld des abschließenden LIVE-Webseminars erarbeitet werden; Sie erhalten hierfür mit Vorlauf von etwa zwei Wochen die Zugangsdaten zugesandt. Im anschließenden Webseminar werden die Inhalte vertieft und erweitert. Hier haben Sie die Möglichkeit, auch Ihre Praxisfälle mit einzubringen.

Das Webseminar wird online in BigBlueButton durchgeführt. Sie erhalten einen Zugang zum e-Schulungs-Center des ifv, von welchem Lehrvideos und Dokumente bereits im Vorfeld des webseminars abgerufen werden können und die Webseminarräume betreten werden können. Die Absolvierung des Seminars erfordert einen Arbeitsaufwand von etwa 1,5 Tagen (9 Zeitstunden), davon ca. bis zu vier Stunden im LIVE-Webseminar.

Seminar-Nummer

N-5369

Ort

online
online

Referenten

Evelyn Runge

Entgelt

€ 290,00

Uhrzeit

09:00 - 13:00 Uhr

Termin

04.06.2024

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