Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

D.3 - Finanzen - Anlagenbuchhaltung

Bilanzpolitik im Zuge des zweiten NKF-WG und der Corona-Entwicklungen

Zielgruppe

Verantwortliche Kräfte aus Kämmereien, z.B. Kämmerer und Kämmereileitungen und Bilanzbuchhalter/-innen in Kommunal­verwaltungen

Beschreibung

Bilanzpolitik ist die zielgerichtete Gestaltung von Jahresabschlüssen im Rahmen des gesetzlich Erlaubten. Die Verabschiedung des 2. NKFWG Ende 2018 hat in diesem Zusammenhang wesentliche neue Gestaltungsspielräume für die kommunalen Bilanzen gebracht. Durch die Einführung des so genannten „Wirklichkeitsprinzips“ ist die strenge Grenze des Vorsichtsprinzips gelockert und der Ermessensausübung neue Bedeutung gegeben worden. Zugleich sind zusätzliche Aktivierungsspielräume durch § 36 Absatz 5 KomHVO NRW (Instandhaltungsmaßnahmen), erweiterte Passivierungsspielräume durch den Rückstellungsbegriff nach §§ 88 GO NRW nebst 37 Absatz 5 KomHVO NRW und ein neues Abschreibungswahlrecht durch § 36 Absatz 2 KomHVO NRW („Komponentenansatz“) zugelassen worden.

Im Zuge der Vorbereitung der örtlichen Bilanz sind somit erhebliche Freiheitsgrade („Ermessensspielräume“) auszumachen, sowohl hinsichtlich der Wertansätze als auch hinsichtlich der Anpassung von Nutzungsdauern (z.B. im Komponentenansatz) und der Anwendung von Bewertungsverfahren (Wirklichkeitsprinzip, Instandhaltungsmaßnahmen, Rückstellungen). Unabhängig davon werden Ansatzpunkte durch die Corona-Entwicklungen im Haushaltswesen thematisiert. Dadurch wird der Rahmen der gestaltenden Bilanzpolitik umrissen.

In der Veranstaltung werden die oben genannten Gestaltungsspielräume grundsätzlich dargestellt und die rechtlichen Rahmenbedingungen umrissen. Insbesondere werden spezifische Entscheidungsmuster skizziert und beispielhaft veranschaulicht.

Inhalt

  • Die neuen Gestaltungsspielräume durch das 2. NKFWG
  • Sachverhaltsgestaltung versus Bewertungswahlrechte
  • Gütekriterien für eine angemessene Vermögensbewertung und die Wahl einer angemessenen Nutzungsdauer vor dem Hintergrund des Wirklichkeitsprinzips
  • Bilanzpolitik bei spezifischen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens: Gebäude und Straßen
  • Fortschreibung und Auflösung von Bewertungsvereinfachungen: Fest- und Gruppenwerte, Umgang mit geringwertigen Vermögensgegenständen
  • Ansatz von Rückstellungen, insbes. Umlagerückstellung, Beihilferückstellungen, Rückstellungsansätze für Drohverluste
  • Ansatzpunkte für eine zielorientierte Bilanzpolitik zur Minimierung eines strukturellen Haushaltsdefizits und einer nachhaltigen Ressourcenerhaltung
  • Ansatzpunkte für bilanzpolitische Überlegungen aus der Corona-Entwicklung

Seminar-Nummer

S-7051

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Christoph Heck

Entgelt

€ 210,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

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