Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

J.1 - Bauen, Planung, Umwelt

Baurechtsmodernisierungsgesetz NRW – Die neue Landesbauordnung

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen und Leiter/innen der Planungs- und Bauordnungsbehörden

Beschreibung

Obwohl die neue Landesbauordnung NRW bereits am 01.01.2019 in Kraft getreten ist, gibt es weiterhin erheblichen Klärungsbedarf für die richtige rechtliche Anwendung. Im Nachgang zur Novellierung wurden Inhalten über Hinweise, Erlasse und bis zur Durchführung des Seminars absehbar mit einer weiteren Novelle erläutert. Rechtsverordnungen insbesondere für den Stellplatznachweis oder die Berichtspflicht sollen noch folgen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bauaufsichten aber auch die Entwurfsverfassenden in NRW gewinnen zunehmend den Eindruck, dass jede Woche wieder eine neue Landesbauordnung vorliegt, die dann auch sehr unterschiedlich angewendet wird. Erst mit der Verabschiedung einer Verwaltungsvorschrift wird der Zustand voraussichtlich beendet sein. Bis dahin muss es darum gehen, sich mit den aktuellen Inhalten vertraut zu machen und die ermessenskonforme Anwendung weiterhin zu erlernen.

Sollte bis zur Durchführung des Seminars ein Entwurf zur Verwaltungsvorschrift vorliegen, wird dieser im Seminar thematisiert.

Inhalt

  • Umsetzung des Brandschutzes in den neuen Gebäudeklassen,
  • Definition Vollgeschoss,
  • Sonderbauten,
  • Genehmigungsfreie Vorhaben,
  • Beseitigung von Anlagen,
  • Baugenehmigungsverfahren,
  • Abweichung,
  • Beteiligung der Öffentlichkeit bei Störfallbetrieben,
  • Abstandsflächen,
  • Prüfung zur Barrierefreiheit sowie
  • Erarbeitung einer Stellplatzsatzung

Seminar-Nummer

P-6102

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Manfred Müser

Entgelt

€ 179,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

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