Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

I.2 - Soziale Hilfen - Leistungen nach dem 3. und 4. Kap. SGB XII

Darlehen in der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung nach dem SGB XII

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen in Grundsicherungs- und Sozialämtern

Beschreibung

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Das schließt im Einzelfall die Gewährung der Leistung als Darlehn nicht aus. So sollen Mietkautionen als Darlehen erbracht werden. Geldleistungen können für die Übernahme von Schulden u.U. ebenfalls in dieser Form gewährt werden.

Die Gewährung der Hilfe als Darlehn kommt weiterhin in Betracht, wenn ein von den Regelsätzen umfasster und nach den Umständen unabweisbar gebotener Bedarf auf keine andere Weise gedeckt werden kann. Der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehns kann dinglich oder in anderer Weise gesichert werden.

In dieser Fortbildung stellt die Dozentin Begriffe, Abgrenzungsfragen und Rechtscharakter von Darlehen in der Sozialhilfe und der Grundsicherung nach dem SGB XII an Fallbeispielen dar. Teilnehmer/innen lernen nicht nur die gesetzlichen Grundlagen kennen, sondern erfahren auch, wann typischerweise eine Gewährung der Leistung als Darlehen in Betracht kommt und wie die besondere Art der Leistungsgewährung verfahrensrechtlich abzuwickeln ist. Rechtskenntnisse zu den einschlägigen Vorschriften und zur Rechtsprechung sind erforderlich.

Das Thema „Darlehensgewährung" verliert damit seinen Schrecken und wird für Sie zu einer bekannten und beherrschbaren Leistungsform.

Inhalt

  • Darlehen nach § 35 Abs. 2 SGB XII bei Mietkautionen, § 36 SGB II bei Miet- und Energieschulden, § 37 SGB XII bei ergänzenden Darlehen, § 37a SGB XII Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkünften, § 91 SGB XII bei Vermögen,
  • Anspruchsberechtigter Personenkreis SGB XII,
  • Abgrenzung Personenkreis nach dem SGB II,
  • Auswahl der Darlehensnehmer, Darlehensgewährung an Minderjährige,
  • Abgrenzung zu einmaligen Leistungen gem. § 31 Abs. 1 SGB XII,
  • Abgrenzung zur abweichenden Regelbedarfsbemessung nach § 27a Abs. 4 SGB XII,
  • Umgang mit Anträgen auf Mietübernahme bei Inhaftierten,
  • Einbehaltung von Darlehensforderungen von laufenden Leistungen/Aufrechnung nach § 26 Abs. 3 SGB XII,
  • Einbehaltung durch Verzichtserklärung n. § 46 SGB I,
  • Inhalt und Form der Darlehensgewährung,
  • Verzinsung, Verjährung, Gesamtschuldnerhaftung,
  • Grundzüge der Sicherung von Darlehen sowie
  • Überblick über die aktuelle Rechtsprechung der Landes- und Bundessozialgerichtsbarkeit.

Seminar-Nummer

F-0215

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Julia Mester

Entgelt

€ 195,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

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