Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

D.3 - Finanzen - Anlagenbuchhaltung

Praxis der Anlagenbuchhaltung: Die Fortschreibung von Bewertungsvereinfachungen

Zielgruppe

Bilanzbuchhalter/-innen und Anlagenbuchhalter/-innen in Kommunen Nordrhein-Westfalens

Beschreibung

Im Rahmen der kommunalen Bilanz ist die Vermögenslage der Kommune wirklichkeitsgetreu darzustellen (§ 95 Absatz 1 und § 91 Absatz 4 Nr. 3 GO NRW). Für die Behandlung von wertmäßig nachrangigen Vermögenswerten sind in §§ 29, 30 und 35 KomHVO NRW Vereinfachungsverfahren für Inventur und Bewertung ermöglicht. Dazu gehören gemäß § 29 Abs. 1 KomHVO NRW Fest- und Gruppenwerte sowie nach § 30 Abs. 4, § 36 Absatz 3 KomHVO NRW letztlich auch geringwertige Vermögensgegenstände (GWGs).

Es stellt sich jedoch die Frage, wie nach Verabschiedung des 2. NKFWG die Fortschreibung der entsprechenden Ansätze „wirklichkeitsgetreu“ zu erfolgen hat. Gerade im Zuge der Folgeinventuren ist zu klären, ob und in welchem Umfang Bewertungsvereinfachungen aufrecht erhalten bleiben sollen (und dürfen).

In der Veranstaltung wird auf Basis des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes hinterfragt, welche praktischen Verfahren und Regelungen im Echtbetrieb Anwendung finden können. Es ist dabei ausdrücklich erwünscht, dass bei Vorliegen von konkreten Fällen der Teilnehmenden diese in der Veranstaltung auch behandelt werden können. Ziel der Veranstaltung ist die Förderung der Umsetzungskompetenz in der Anlagenbuchhaltung vor dem Hintergrund des „Wirklichkeitsprinzips“ auch in kritischen Zweifelsfällen.

Inhalt

  • Bewertungsvereinfachungsverfahren im Rahmen des „Wirklichkeitsprinzips“
  • rechtliche Zweifelsfragen hinsichtlich der KomHVO: Bedeutung des Wegfalls des § 33 Absatz 4 GemHVO?
  • Anforderungen an Folgeinventuren nach §§ 29, 30 KomHVO und deren Bedeutung für die Bewertungsvereinfachungsverfahren
  • Die „wirklichkeitsgetreue“ Fortschreibung von Festwerten
  • Die „wirklichkeitsgetreue“ Fortschreibung von Gruppenwerten
  • Praxis- und Zweifelsfälle bei der Anwendung von GWG-Regelungen
  • Auflösung von Festwerten und Neubildung von Festwerten im laufenden Echtbetrieb
  • Behandlung spezieller Zweifelsfälle der Teilnehmenden

Seminar-Nummer

S-7234

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Christoph Heck

Entgelt

€ 200,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

29.01.2024

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