E.4 - Rechnungsprüfung - Betriebswirtschaftliche Prüfung
Umsetzung des 2. NKFWG – Der Bestätigungsvermerk der Jahresabschlussprüfung ab 2019
Zielgruppe
Jahresabschlussprüfer/-innen in Kommunalverwaltungen Nordrhein-Westfalens
Beschreibung
Mit Verabschiedung des 2. NKFWG NRW wurde auch die Prüfung der kommunalen Jahresabschlüsse (§ 102 GO n.F.) neu geregelt. Die Herausforderung besteht für kommunale Jahresabschlussprüfer/-innen darin, die direkten Rechtsverweise auf HGB-Normen (§§ 321, 322 HGB) aus kommunaler Praxissicht umzusetzen. Laut Gesetzesbegründung ist „ [..] der geforderte Bestätigungsvermerk unter Berücksichtigung der Inhalte des § 322 HGB nachzuahmen.“
In der Veranstaltung werden insoweit die rechtlichen Anforderungen für kommunale Bestätigungsvermerke geklärt und praxisnahe Umsetzungsvorschläge eingebracht. Musterformulierungen werden diskutiert sowie erforderliche Anpassungsbedarfe aufgezeigt.
Inhalt
- Bedeutung des Verweises auf §§ 321 und 322 HGB und der Rückverweis auf § 317 HGB
- Das vollständige Prüfmodell nach § 317 HGB (IDW Prüfungs-navigator) als Grundlage des BV
- Die Anforderungen an den Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB
- Die Anforderungen an den Bestätigungsvermerk gemäß IDW Prüfungsstandard IDW PS 400 ff.
- Neue Begriffe und Definitionen
- Die Bildung eines Prüfungsurteils und die Erteilung eines Bestätigungsvermerks
- Die Versagung des BV auf Grund von Einwendungen
- Checkliste zu Anpassungsbedarfen
Seminar-Nummer
S-8217
Ort
ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Referenten
Christoph Heck
Entgelt
€ 200,00
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr