Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

E.4 - Rechnungsprüfung - Betriebswirtschaftliche Prüfung

Umsetzung des 2. NKFWG – Der Bestätigungsvermerk der Jahresabschlussprüfung ab 2019

Zielgruppe

Jahresabschlussprüfer/-innen in Kommunalverwaltungen Nordrhein-Westfalens

Beschreibung

Mit Verabschiedung des 2. NKFWG NRW wurde auch die Prüfung der kommunalen Jahresabschlüsse (§ 102 GO n.F.) neu geregelt. Die Herausforderung besteht für kommunale Jahresabschlussprüfer/-innen darin, die direkten Rechtsverweise auf HGB-Normen (§§ 321, 322 HGB) aus kommunaler Praxissicht umzusetzen. Laut Gesetzesbegründung ist „ [..] der geforderte Bestätigungsvermerk unter Berücksichtigung der Inhalte des § 322 HGB nachzuahmen.“

In der Veranstaltung werden insoweit die rechtlichen Anforderungen für kommunale Bestätigungsvermerke geklärt und praxisnahe Umsetzungsvorschläge eingebracht. Musterformulierungen werden diskutiert sowie erforderliche Anpassungsbedarfe aufgezeigt.

Inhalt

  • Bedeutung des Verweises auf §§ 321 und 322 HGB und der Rückverweis auf § 317 HGB
  • Das vollständige Prüfmodell nach § 317 HGB (IDW Prüfungs-navigator) als Grundlage des BV
  • Die Anforderungen an den Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB
  • Die Anforderungen an den Bestätigungsvermerk gemäß IDW Prüfungsstandard IDW PS 400 ff.
  • Neue Begriffe und Definitionen
  • Die Bildung eines Prüfungsurteils und die Erteilung eines Bestätigungsvermerks
  • Die Versagung des BV auf Grund von Einwendungen
  • Checkliste zu Anpassungsbedarfen

Seminar-Nummer

S-8217

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Christoph Heck

Entgelt

€ 200,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

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