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E.4 - Rechnungsprüfung - Betriebswirtschaftliche Prüfung

Umsetzung des 2. NKFWG – Der Bericht des Prüfungsausschusses an den Rat gemäß § 59 Absatz 3 Satz 3 GO NRW

Zielgruppe

Jahresabschlussprüfer/-innen und Führungskräfte aus der Rechnungsprüfung in Kommunalverwaltungen Nordrhein-Westfalens

Beschreibung

Gemäß § 59 Absatz 3 Satz 4 GO NRW hat der Prüfungsausschuss zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen. Am Schluss dieses Berichtes hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den vom Bürgermeister aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht billigt.

Umfang und Inhalt dieses Berichts werden weder in der Gesetzesbegründung noch an anderer Stelle konkretisiert. Soweit erkennbar sind wesentliche Anforderungen des § 59 Absatz 3 Satz 4 dem § 171 Absätze 1 und 2 des Aktiengesetzes entnommen. Es liegt folglich nahe, auch den kommunalen Bericht des RPA an den Rat aktienrechtlichen Gepflogenheiten nachzuempfinden. Selbstverständlich sind alle Überlegungen in den Rechts- und Praxisrahmen der Kommunen einzuordnen. Hieraus ergeben sich sowohl Mustergliederung als auch Mindestinhalte eines solchen Berichtes. Daneben werden aus dem Zusammenspiel aktien- und kommunalrechtlicher Grundsätze verschiedene Fallgestaltungen deutlich, die die individuelle Ausgestaltung der Berichte prägen (z.B. bei Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsvermerks u.Ä.).

Im Seminar werden die Grundzüge eines aus dem aktienrechtlichen Fundus abgeleiteten Berichts dargestellt und Muster für verschiedene Fallkonstellationen entwickelt.

Inhalt

  • Ziele und Zwecke der Berichterstattung nach § 59 Absatz 3 Satz 4 GO NRW an den Rat
  • Ziele und Zwecke der Berichterstattung nach § 171 AktG an die HV
  • Mustergliederung des Berichtes an den Rat
  • Die Stellungnahme zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung
  • Die Erklärung zur Billigung des Jahresabschlusses
  • Einwendungen
  • Zusammenhang von RPA-Bericht und Bestätigungsvermerk
  • Darstellung der wesentlichen Schwächen des IKS
  • Musterformulierungen und Beispielfälle

Seminar-Nummer

S-8218

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Christoph Heck

Entgelt

€ 200,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

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