Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

F.5 - Ordnungswesen - Straßenverkehr und Bußgeldstelle

Kompaktprogramm Bußgeldstelle: Modul B – Fließender Verkehr (2 Tage)

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen aus Bußgeldstellen / Ordnungsämtern in kreisfreien Städten sowie großen kreisangehörigen Städten und Kreisverwaltungen

Beschreibung

Die Bußgeldstelle ist eine typische Organisationseinheit in Kommunalverwaltungen und besteht aus einem sehr speziellen Stellenprofil. Es ist geprägt durch hohe Fallzahlen von bisweilen speziellen Einzelfällen und in Einzelfragen uneindeutigem Richterrecht. Hier ist für Sachbearbeiter auf Basis einer Verwaltungsausbildung ein rechtlich wie auch praxisbezogenen Orientierungskurs erforderlich, um die auftretenden Aufgaben rechtssicher und systematisch zu bearbeiten.

Die Zuständigkeiten der Bußgeldstelle differieren stark im Zusammenspiel von Städten, Gemeinden und Landkreisen. Während den Städten und Gemeinden durchgängig die Kompetenz zur Bearbeitung von Fällen im ruhenden Verkehr zukommt, sind die Fälle im fließenden Verkehr einschließlich von speziellen Vorgängen wie bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch an die kreisfreien Städte und Landkreise zugewiesen.

Das vorliegende Modul soll dazu befähigen, die auftretenden Fälle in der Bußgeldstelle mit Blick auf den fließenden Verkehr zuverlässig und umfänglich bearbeiten zu können. Für den Fallbereich „ruhender Verkehr“ ist ein gesondertes Modul A vorgesehen.

Inhalt

  • Überblick über den Gesamtprozess „Verwarngelder und Bußgelder im fließenden Verkehr“, Überblick über relevante Rechtsvorschriften
  • Anforderungen und Standards beim Einsatz des Außendienstes: Übermittlung an den Innendienst, Zuständigkeitsprüfung, Datenkontrolle Prüfung der Verfahrenshindernisse
  • Vorgänge im fließenden Verkehr- Von der Verfahrenseröffnung zum schriftlichen Verwarnung
  • Umgang mit Einlassungen
  • Erlass von Bußgeldbescheiden und Kostenbescheiden, Überwachung der Zustellung
  • Spezielle Folgemaßnahmen
  • Durchführung von und Beteiligung an Einspruchsverfahren, Erteilung von Fahrtenbuchauflagen und Umgang mit Gnadenanträgen, Kontrolle der Vollstreckung: Ratenzahlung, Stundung, Niederschlagung
  • Vollstreckung von Fahrverboten: Entgegennahme und Aushändigung von Fahrerlaubnissen, Mitteilungen an das Kraftfahrtbundesamt, Behandlung von Fahrverboten anderer Behörden
  • Spezialfälle von Straftaten im Fließenden Verkehr: Alkohol- und Drogenmissbrauch etc.
  • Verfahren zum Umgang mit Straftaten
  • Veranschaulichung an Fallbeispielen und Präzedenzfällen

Seminar-Nummer

S-4412

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Klaus Huesmann

Entgelt

€ 320,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

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