Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

2 - JobCenter - Finanzielle Hilfen des SGB II

Sonderregelungen für Auszubildende (§ 7 Abs. 5 und 6 sowie § 27 SGB II)

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter, die in der Leistungs-, Widerspruchs- oder Klagesachbearbeitung tätig sind

Beschreibung

Ziele: Die Seminarteilnehmer/-innen

  • ordnen Leistungsberechtigte dem Personenkreis des § 7 SGB II zu
  • kennen alle Ausschlusstatbestände für den Leistungsbezug
  • kennen alle Spezialregelungen für Auszubildende
  • treffen Entscheidungen unter Berücksichtigung der Ausnahmetatbestände

Methode

  • Lehrgespräch / medienunterstützter Vortrag
  • Berechnungsbeispiele
  • Vertiefende Übungen
  • Hinweise zur Fachliteratur und Rechtsprechung.

Kompetenz

  • Die Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer können
  • die Spezialregelungen und Ausnahmetatbestände für Auszubildende anwenden
  • die förderungsfähige Ausbildung und die Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem BAföG bzw. SGB III abgrenzen
  • rechtsfehlerfreie Entscheidungen – auch in Härtefällen – treffen
  • Ansprüche auf Leistungen für Auszubildende nach § 27 SGB II erkennen.

Inhalt

  • Personenkreis der Leistungsberechtigten nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II
  • Ausschlusstatbestände für den Leistungsbezug (Überblick)
  • Ausschlussregelung für Auszubildende (§ 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II)
  • Ausnahmen vom Leistungsausschluss (§ 7 Abs. 6 SGB II)
  • Förderungsfähigkeit der Ausbildung und Leistungen der Ausbildungsförderung (BAföG / SGB III)
  • Leistungen für Auszubildende nach § 27 SGB II (Härteregelung, Erstausstattung und Mehrbedarfe)
  • Auszubildende in Bedarfsgemeinschaften
  • Fallbeispiele / Übungen

Seminar-Nummer

F-1217

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Michael Grosse

Entgelt

€ 185,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

11.03.2024

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