Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

L.1 - Tiefbau und Straßenmanagement

Die Erstellung von geförderten Wirtschaftswegekonzepten in NRW – auch als Voraussetzung für die anschließende Förderung des Wegebaus (FöRL Wegebau NRW)

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen aus dem Tiefbau in Kommunen Nordrhein-Westfalens, ggf. auch aus dem Finanzbereich

Beschreibung

Wirtschaftswegekonzepte dienen der Beantwortung aktueller und zukünftiger Fragestellungen hinsichtlich der Wege in den kommunalen Außenbereichen.

Durch den Wandel der Agrarwirtschaft „Vom Landwirt zum Energiewirt“ und den damit verbundenen strukturellen Änderungen ergibt ich ein konkreter Handlungsbedarf. Die heute zum Einsatz kommenden (Schwerlastverkehrs-) Fahrzeuge stellen weit höhere Anforderungen an die Wege, Bankette und Brückenbauwerke, als das früher der Fall war. Außerdem ergeben sich durch Multifunktionalitäten (Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Inline-Skater usw.) häufig Interessenkonflikte beim Nutzen der Infrastruktur.

Des Weiteren bilden Wirtschaftswege einen bedeutenden Vermögensgegenstand im Rahmen des Infrastrukturvermögens. Auch werden zunehmend Beteiligungen von Anliegern und Nutzern an notwendigen Erneuerungsmaßnahmen diskutiert. Natürlich spielt auch die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht eine Rolle.

Das Land NRW fördert die Erstellung ländlicher Wegenetzkonzepte (Wirtschaftswegekonzepte) und gewährt auf Basis der anerkannten Konzepte Zuwendungen für die Modernisierung ländlicher Infrastruktur.

In der Veranstaltung werden die Themen Wirtschaftswegekonzept sowie die anschließende Fördermöglichkeit der Wegemodernisierung im Zuge der FöRL Wirtschaftswege vorgestellt und erörtert, sodass sich insgesamt ein rundes Bild ergibt.

Inhalt

  • Fördermöglichkeiten von Wirtschaftswege­konzepten in NRW / Stichtag 31.10.2024 für die Antragstellung, Vorbereitungen und Erfordernisse für die Antragstellung
  • Voraussetzungen und Anforderungen an die Anerkennung von Wirtschaftswegekonzepten
  • Förderung der Modernisierung von Wirtschaftswegen auf Basis der Förderrichtlinie Wirtschaftswege (FöRL) des Landes NRW / Hinweise zur Antragstellung
  • Erhaltungs- und Sanierungskonzepte für Wirtschaftswege
  • Strategische Ansätze zur Optimierung des kommunalen Wegenetzes
  • Brückenbauwerke und Durchlässe im Zuge von Wirtschaftswegen
  • (Re-)Finanzierungsmöglichkeiten für Wege und Brückenbauwerke (Erhebung von Anliegerbeiträgen gem. KAG, Übertragung von Wegen/Bauwerken, Anhebung der Grundsteuer A, Gründung von Wegeunterhaltungsverbänden)
  • Rechtliche Aspekte / Beachtung der Verkehrssicherungspflicht
  • Beispiele aus der Praxis / Pragmatische Lösungsansätze

Seminar-Nummer

S-6453

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Bernd Mende

Entgelt

€ 250,00

Uhrzeit

09:30 - 16:00 Uhr

Termin

05.09.2024

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