Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

I.1 - Soziale Hilfen - Allgemeine Regelungen SGB I und SGB X

Ermessen im System der sozialen Grundsicherung Ermessensentscheidungen rechtssicher treffen

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sozialen Grundsicherungsträger, die in der täglichen Arbeit Ermessensentscheidungen zu treffen haben oder diese überprüfen

Beschreibung

Kennen Sie den Unterschied zwischen Entschließungs- und Auswahlermessen? Haben Sie vielleicht schon einmal Ermessensfehler begangen oder die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschritten?
Lassen Sie es uns gemeinsam herausfinden!

Ermessensentscheidungen spielen in der Verwaltung eine große Rolle. Dies gilt auch für die Leistungen in der sozialen Sicherung, wo Ermessensleistungen in § 39 SGB I und in den jeweiligen Fachgesetzen ihre gesetzliche Grundlage haben. In der Praxis des Sozialrechts wird das Ermessen häufig nicht richtig ausgeübt. Ursache ist meist, dass Ermessensentscheidungen individuell und konkret für den jeweiligen Einzelfall zu treffen sind. Eine standardisierte Musterformulierung kann die Behörde daher nicht zur Verfügung stellen und es liegt in der Verantwortung der Sachbearbeitung das erforderliche Ermessen richtig und rechtssicher auszuüben.

Warum ist die Ausübung von Ermessen wichtig?
Ermessen ist in der Ausübung hoheitlicher Maßnahmen die Königsdisziplin. Den Grad der Ermessensausübung gilt es zu unterscheiden. Wo intendiertes und gebundenes Ermessen nur wenig Spielraum einräumen, hat die Verwaltung in der sonstigen Ermessensausübung nahezu freie Hand um auf den individuellen Einzelfall angemessen reagieren zu können. Die Verantwortung dies unter Berücksichtigung spezieller und allgemeingültiger Grundsätze zu tun, ist enorm hoch. Unbewusste Ermessensfehler kommen dabei leider sehr häufig vor.

Ziel des Seminars
Die Teilnehmenden erlernen die grundlegenden Rechtskenntnisse in Bezug auf den Begriff „Ermessen“. Zudem erwerben die Teilnehmenden die Kenntnis zum Erkennen, fehlerfreien Ausüben und Begründen der Ermessensentscheidung. Hierzu zählt insbesondere auch das Erstellen von rechtssicheren Bescheiden.

Inhalt

  • Rechtsanwendung – richtiger Umgang mit Tatbestand und Rechtsfolge
  • Gemeinsamkeiten und Unterschiede von unbestimmten Rechtsbegriffen und Ermessensnormen
  • Rechtsanwendung und Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen
  • Herleitung und Bedeutung von Ermessen
  • Begriffsbestimmung: Ermessensarten und Ermessensgrenzen
  • Inhalt und Grenzen der Ermessensausübung in der Anwendung
  • Gerichtliche Kontrolle und aktuelle Rechtsprechung
  • Gestaltung eines Verwaltungsaktes mit Ermessensausübung
  • Arbeit anhand von Fallbeispielen der sozialen Sicherung

Seminar-Nummer

F-0101

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Christian Olthaus

Entgelt

€ 205,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

22.05.2024

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