Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

I.2 - Soziale Hilfen - Leistungen nach dem 3. und 4. Kap. SGB XII

Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach den §§ 35 ff. SGB XII

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen, die Sozialleistungen nach dem SGB XII bewilligen oder ablehnen bzw. die für die Bearbeitung von Widersprüchen, Klagen usw. zuständig sind

Beschreibung

Die Vorschriften zur Übernahme der Kosten für die Unterkunft und die Heizung sind in der Arbeitspraxis nicht immer leicht umzusetzen und führen nicht selten zu unnötigen Auseinandersetzungen mit Betroffenen. Darüber hinaus ist der Bedarfstatbestand der Kosten der Unterkunft eines der häufigsten Streitfälle vor den Sozialgerichten.

Im Seminar werden die notwendigen Grundkenntnisse zur Thematik vermittelt, um Entscheidungen im materiellen Leistungsrecht zu den Kosten der Unterkunft und den Heizungskosten rechtmäßig treffen zu können.

Vorgestellt werden die aktuelle Gesetzeslage, gesetzliche Entwicklungen sowie notwendige Kenntnisse zur Rechtsprechung, um Entscheidungen im materiellen Leistungsrecht im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung zu den Kosten der Unterkunft und den Heizungskosten treffen zu können.

Angereichert werden die Ausführungen durch zahlreiche Übungsfälle. Es besteht die Möglichkeit, intensiv die Lösung erzielter Ergebnisse für die Praxis zu diskutieren.

Inhalt

  • Tatsächliche Aufwendungen für die Unterkunft, Begriff der Unterkunft,
  • Voraussetzungen für die Einbeziehung von Mietnebenkosten,
  • Aufteilung der Kosten der Unterkunft und Heizung bei Bedarfs-, Wohn-, Haushaltsgemeinschaften und temporärer Bedarfsgemeinschaften,
  • Angemessenheit der Kosten der Unterkunft im Sinne des vom Bundessozialgericht entwickelten Begriffs eines schlüssigen Konzeptes (abstrakte und konkrete Angemessenheitsprüfung),
  • Überblick zu den Anforderungen an ein schlüssiges Konzept,
  • Anforderungen an Kostensenkungsaufforderung, Vergleichsmaßstab, Leistungshöhe bis zur Realisierung der Kostensenkung,
  • Zusicherung vor Abschluss des Mietvertrages,
  • Bewilligung bzw. Ablehnung von Wohnungs­beschaffungskosten, Umzugskosten bzw. Kaution,
  • Bewilligung und Ablehnung der Erstausstattung für die Wohnung / Haushaltsgeräte,
  • Übernahme bzw. Ablehnung von Mietschulden zur Sicherung der Unterkunft und Heizung,
  • Umgang mit Energierückständen
  • Hinweise zur aktuellen Rechtsprechung

Seminar-Nummer

F-0208

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Dirk Farchmin

Entgelt

€ 205,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

13.05.2024

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