Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

I.2 - Soziale Hilfen - Leistungen nach dem 3. und 4. Kap. SGB XII

Einsatz der Immobilie und Ermittlung der Unterkunftskosten bei Schonvermögen SGB XII

Zielgruppe

Leistungs-, Widerspruchs- oder Klagesachbearbeiter/innen, die im Rahmen des Leistungsrechts nach dem SGB XII tätig sind

Beschreibung

Sozialleistungen sind nachrangig zu gewähren. Leistungen erhält beispielsweise nicht, wer durch den Verbrauch bzw. die Verwertung seines Vermögens oder die Rückforderung verschenkten Vermögens seinen Bedarf decken kann. Sozial- und Grundsicherungsämter müssen prüfen, ob Betroffene über verwertbares Vermögen wie bebaute und / oder unbebaute Grundstücke, Rückübertragungsansprüche usw. verfügen. Ein möglicher Einsatz der Immobilie bei der Gewährung von Leistungen bildet den Mittelpunkt des Seminars.

Von einer Verwertung ausgenommen ist das „Schonvermögen“, wozu ein „angemessenes Hausgrundstück“ gehört, dass der Betroffene / nahe Angehörige bewohnt. Die erforderliche Auslegung des Begriffs „Angemessenheit“ im Entscheidungsprozess bestimmt sich nach der Zahl der Bewohner, dem Wohnbedarf, der Grundstücksgröße, der Hausgröße, dem Zuschnitt und der Ausstattung des Wohngebäudes sowie dem Wert.

Handelt es sich nicht um geschütztes Vermögen, darf die Leistungsgewährung dennoch nicht von der Verwertung abhängig gemacht werden, wenn ein objektiver Härtegrund vorliegt. Darlehen und Darlehenssicherung sind ebenso Thema des Seminars wie die Ermittlung der Unterkunftskosten.

Bei den Erläuterungen zu den Kosten der Unterkunft geht es auch um die Ermittlung der Angemessenheit geschützter Immobilien.

Inhalt

  • Vermögenseinsatz und Grundsatzfragen zur Immobilie als Vermögen,
  • Feststellung des Verkehrswerts,
  • Kriterien Angemessenheit / geschütztes Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII,
  • Probleme bei dinglichen Belastungen (Nießbrauch, Wohnrecht etc.),
  • „Unverwertbarkeit“ und fehlende „sofortige Verwertbarkeit“,
  • Auslegung des Begriffs der „besonderen Härte“ nach §§ 90, 91 SGB XII,
  • Darlehensweise Leistungsgewährung und Sicherung des Darlehens im Grundbuch sowie
  • Vermögenserwerb während des Leistungsbezugs (z. B. geerbtes Hausgrundstück),
  • Rechtsprechung zum Vermögenseinsatz,
  • Ermittlung der Kosten der Unterkunft bei Schonvermögen: Klärung der Angemessenheit – Produkttheorie, Zinsaufwand und Schuldentilgung sowie Heizkosten und Betriebskosten

Seminar-Nummer

F-0218

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Dirk Farchmin

Entgelt

€ 205,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

02.05.2024

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