Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

I.3 - Soziale Hilfen - Spezielle Leistungen nach dem 5.-9. Kapitel SGB XII

Sozialhilferechtliche Einordnung von Bestattungskostenvorsorgeverträgen

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen, die mit der Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen auf Übernahme von Bestattungskosten beauftragt sind.

Beschreibung

Ist Ihnen hinreichend klar, wann Verträge, die Kosten einer Bestattung oder Grabpflege absichern sollen, sozialhilferechtlich einzusetzen sind? Was sind überhaupt Bestattungsvorsorge- oder Grabpflegeverträge? Wie sind diese sozialhilferechtlich zu werten?

Auch die Frage, bis zur welcher Höhe solche Verträge sozialhilferechtlich vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers geschützt sind, wird in der Rechtsprechung und Literatur sehr unterschiedlich behandelt.

In dem Seminar werden Ihnen zu diesen Fragen Antworten gegeben. Zugleich erfolgt in diesem Seminar auch die Einordnung der Bestattungskostenvorsorgeverträge in den Kontext des sozialhilferechtlichen Anspruches auf Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII.

Schwerpunkte können die Teilnehmer und Teilnehmerinnen zusätzlich durch mitgebrachten Fälle bzw. Sachverhalte setzen.

Inhalt

  • Bestattungskostenvorsorgeverträge und Abgrenzung zu anderen Gestaltungsformen der Vorsorge für spätere Bestattungen,
  • Bestattungskostenvorsorgeverträge und Vermögensschutz nach § 90 Abs. 3 SGB XII – Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung,
  • Anzuerkennende Höhe von Bestattungskostenvorsorgeverträgen – Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung,
  • Einordnung der Bestattungskostenvorsorgeverträge in den Anspruch nach § 74 SGB XII
  • Diskussion zu Einzelfragen.

Im letzteren Fall ist jedoch eine Zusammenfassung des Sachverhalts bzw. des zu behandelnden Falles 2 Wochen vor dem Termin an das Institut für Verwaltungswissenschaften unter der Adresse: info@ifV.de zu senden.

Seminar-Nummer

F-0301

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Dr. jur. Hans-Heiner Gotzen

Entgelt

€ 195,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

19.03.2024

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