Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

Z-B - Personalrecht und -management

Beschäftigtendatenschutz in der öffentlichen Verwaltung NRW (EU-DSGVO)

Zielgruppe

Datenschutzbeauftragte sowie Mitarbeiter / innen in Personalbereichen, Personalvertretungen in Kommunal- und Landesverwaltungen (einschließlich JobCenter)

Beschreibung

Der Schutz von Mitarbeiterdaten sollte nicht nur in der öffentlichen Verwaltung eine gesetzlich geregelte Selbstverständlichkeit sein.

Doch auch die vergleichsweise hohe Regelungsdichte für die Mitarbeiter/innen öffentlicher Verwaltungen durch beamten- und arbeitsrechtliche Vorschriften, das Datenschutzgesetz NRW, das Personalaktenrecht und zahlreiche Rechtsverordnungen helfen nur bedingt Datenschutzverstöße zu vermeiden. Ebenso bestehen viele Unsicherheiten in den Personalabteilungen über die Bedeutung und Umsetzung der zahlreichen Informationspflichten und -rechte der Beschäftigten seit Anwendungsbeginn der Datenschutz-Grundordnung.

Ziel des Seminars ist es, die Rechtslage darzustellen, aufzuarbeiten und anhand von Praxisbeispielen Lösungswege aufzuzeigen bei:

1. der Bearbeitung von Bewerbungsvorgängen, Beihilfeanträgen,

2. Krankheits- und Urlaubsabwesenheit oder ähnlichen Fällen

3. der Umsetzung, Versetzung, Abordnung oder z. B. Personalmaßnahmen für JobCenter-Mitarbeiter/innen.

Aber auch in der Kernverwaltung warten Fallstricke bei der Führung von Fehlzeitenlisten durch Führungskräfte, Preisgabe von Personaldaten für Zertifizierungsverfahren, bei Beurteilungen oder im Falle strafrechtlicher Ermittlungen gegen Beschäftigte. Zuwiderhandlungen bleiben oft unentdeckt, werden ggf. aber von den Personalvertretungen erkannt oder von den Medien in der Öffentlichkeit ausgebreitet. Beschäftigte in Personalbereichen können bei Rechtsverstößen selbst zur Verantwortung gezogen zu werden.

Inhalt

Anhand von tatsächlichen Vorgängen aus verschiedenen Verwaltungen führt der Referent exemplarisch in und durch das Feld des Datenschutzes, zeigt die wichtigsten Regeln auf und verdeutlicht zugleich die Rechte der Betroffenen. Dabei wird auf die Gesetzeslage des Landesbeamtengesetzes, Datenschutzgesetzes NRW und auf die Regelungen für die tariflich Beschäftigten eingegangen.

Der verantwortungsbewusste Umgang mit Mitarbeitern/innen und ihren Daten stellt ein wesentliches Qualitätsmerkmal jeder Behörde dar und jeder Verstoß beeinflusst die interne Vertrauenskultur. Kenntnisse sind in der Praxis zwingend erforderlich:

• zum Begriff „Personal(akten)daten“,

• zur Zulässigkeit der Übermittlung von Personal(akten)daten (verwaltungsintern und extern),

• zur Pflicht zur Verschwiegenheit und zur Vertraulichkeit der Daten sowie

• zu den Rechten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Personalvertretung und der/des Datenschutzbeauftragten.

Seminar-Nummer

P-3804

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Eric Janzen

Entgelt

€ 160,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

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