Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

D.2 - Finanzen - Bilanzbuchhaltung

Umsetzung des 2. NKF WG – Anwendungsfälle beim Ansatz von Rückstellungen im Jahresabschluss 2019 ff.

Zielgruppe

Bilanzbuchhalter/-innen in Kommunalverwaltungen Nordrhein-Westfalens

Beschreibung

Durch die Einführung des Wirklichkeitsprinzips in den Normenkreis der GoB für Kommunen in Nordrhein-Westfalen und die Erweiterung des Rückstellungsbegriffs in § 88 GO n.F. um die „unbestimmten Aufwendungen“ wird das Imparitätsprinzip derart angereichert, dass einerseits alle unbestimmten Aufwendungen im Sinne von Innenverpflichtungen zusätzlich erfasst werden müssen. Andererseits ist abweichend zu bisheriger Theorie und Praxis nicht der vorsichtigste (pessimistischer Wert) sondern der wahrscheinlichste („realistischster“) Wert anzusetzen. Geht man ähnlich wie bei den Sachanlagen und den Forderungen – von einer Bandbreite zulässiger Werte aus, besteht die Herausforderung darin, den nach Lage des Einzelfalls „wahrscheinlichsten“ Wertansatz zu finden und zu begründen. Verschärft wird diese Risikoabwägung zudem durch die Folgen der CORONA-Pandemie.

In der Anwendung der Kommunalpraxis ergeben sich eine Vielzahl von praktischen Umsetzungsfragen im Einzelfall. Im Seminar werden auf Basis der Formulierungen in Gemeindeordnung NRW und KomHVO NRW sowie des Schrifttums in Einzelfällen Wege aufgezeigt, den wirklichkeitsgetreuen Wert für Rückstellungen zu ermitteln. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, Ihre eigenen Spezialfälle hier zu diskutieren und zu reflektieren.

Inhalt

  • Allgemeine Auslegungen der Rückstellungsbildung auf Basis des Wirklichkeitsprinzips
  • Der Wirklichkeitstest in Bezug auf Rückstellungen, insbes. Gewerbesteuer-Rückstellungen
  • Praxisfälle aus dem Bereich der Personalrückstellungen, insbesondere der Beihilferückstellungen
  • Praxisfälle aus dem Bereich der Drohverlustrückstellungen
  • Praxisfälle aus dem Bereich der neuen Umlagerückstellung
  • Behandlung von Spezialfällen der Teilnehmenden

Seminar-Nummer

S-7125

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Christoph Heck

Entgelt

€ 210,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

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