Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

D.6 - Finanzen - Kassenwesen / Vollstreckung

Die Eidesstattliche Versicherung - Die Abnahme der Vermögensauskunft im Behördenverfahren

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeiter/-innen aus dem Vollstreckungs-Innendienst in Kommunalverwaltungen

Beschreibung

Die Reform der Sachaufklärung ist ein epochales Ereignis im Geldvollstreckungsrecht. Seit dem 19. Jahrhundert wurde in der Regel über den Sachpfändungsversuch der Einstieg in das Vollstreckungsverfahren vollzogen. Erst nach einer erfolglosen oder aussichtslosen Sachpfän­dung konnte nachrangig die vermögensrechtliche Sachaufklärung über das Schuldnervermö­gen initiiert werden.

Die neue Vermögensauskunft, die an die Stelle des alten und nachrangigen Offenba­rungs­verfahrens tritt, kann als Einstiegsprozess im behördlichen Beitreibungsverfahren gegen alle Schuldner genutzt werden. Gegenüber der weitaus größten Schuldnergruppierung, nämlich die noch als solvent geltenden Schuldner, wird nunmehr durch das Vermögensauskunftsverfahren sofort Sanktionsdruck ausgeübt.

In der Veranstaltung werden die Voraussetzungen und Verfahrensabläufe zur Vermögensabnahme sowie den Eintragsverfahren zum Vermögens- wie Schuldnerregister detailliert erläutert und einschließlich der notwendigen Musterformulare anschaulich dargestellt. Diese Musterschriftsätze werden den Teilnehmenden zur eigenen Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmenden können überdies ihre eigenen Fallkonstellationen mit einbringen und reflektieren.

In der Fortbildung werden die erforderlichen Kenntnisse über die Durchführung eines ordnungsgemäßen e. V.-Verfahrens vermittelt, um durch den Leiter der Vollstreckungsbehörde oder des Allgemeinen Vertreters nach Punkt 5.1.3.7 der VV VWVG NRW zur Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen beauftragt zu werden.

Inhalt

  • Entwicklung vom bisherigen Vollstreckungsrecht zur Reform der Sachaufklärung
  • Verfahrensarten der Abnahme der Vermögensauskunft
  • Eintragungsverfahren Vermögensverzeichnis
  • Eintragungsanordnung Schuldnerregister
  • Bedeutung der Register
  • Anpassung der Verwaltungsstrukturen und Abläufe in der Verwaltungsvollstreckung
  • Auswahl des Vollstreckungs-Startprozesses in Abhängigkeit vom Schuldner

Seminar-Nummer

S-7582

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Holger Menke

Entgelt

€ 210,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

13.05.2024

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