Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

C.1 - Personalrecht

Dienstunfähigkeitsrecht - Verwaltungsverfahren und Entscheidungspraxis (2 Tage)

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen in Personaldienststellen der Kommunal- und Landesbehörden sowie in Fachbereichen, die bei Entscheidungen über die Dienstunfähigkeit mitwirken

Beschreibung

Beamte und Beamtinnen treten grundsätzlich mit der für sie jeweils geltenden Altersgrenze in den Ruhestand. Sie sind vorzeitig in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd dienstunfähig sind. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb von sechs Monaten die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.

Je nach Art der Dienstunfähigkeit sind von den zuständigen Mitarbeitern/innen bis zur Entscheidung die notwendigen Verfahrensschritte zu beachten und die Betroffenen mit der notwendigen Sensibilität und Akzeptanz zu beraten.

Inhalt

  • Grundlagen des Dienstunfähigkeitsrechts,
  • Unterschied zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement,
  • Zusammenspiel von Bundes- und Landesregelungen,
  • Anwendungen der Rechtsgrundlagen je nach Arten des Beamtenverhältnisses,
  • Beteiligungsrecht der Personalvertretungen,
  • Aktuelle Rechtsprechung zu den formalen Anforderungen an die Untersuchungsanordnungen: Schweigepflichtsentbindung,Gutachter als Sachverständiger der Behörde, Folgen der Verweigerung der ärztlichen Begutachtung, Anforderungen an das Gutachten sowie Beachtung der aktuellen Rechtsprechung zur Suchpflicht des Dienstherrn (Vorfahrt für Weiterbeschäftigung),
  • Weiterverwendung vor Versorgung,
  • Lernen anhand von praxisnahen Einzelfällen

Seminar-Nummer

P-3114

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Laura Gregori

Entgelt

€ 329,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

15.01.2024 - 16.01.2024

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