I.3 - Soziale Hilfen - Spezielle Leistungen nach dem 5.-9. Kapitel SGB XII
Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII - Grundlagenseminar
Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen aus Kommunalverwaltungen/Sozialämtern, die mit der Bearbeitung der Anträge auf Übernahme von Bestattungskosten beauftragt sind
Beschreibung
Die Übernahme von Bestattungskosten aus Mitteln der Sozialhilfe gehört zu den speziellen Themengebieten der Sozialhilfe nach dem SGB XII, die besondere Fachkenntnisse erfordern.
Stetig steigenden Fallzahlen steht eine sehr komplexe Rechtsmaterie gegenüber, die zum Teil durch widersprüchliche Rechtsprechung geprägt ist. Zudem erschwert die vielfach belastende Lebenslage der Antragsteller die Aufklärungs- und Beratungssituation.
Im Seminar werden die Voraussetzungen – durch zahlreiche Fallbeispiele angereichert – für eine systematische Antragsbearbeitung und rechtmäßige Leistungsgewährung erarbeitet, um Ergebnisse zu erzielen, die ggf. auch vor Gericht bestehen.
Die Nebengebiete des nordrhein-westfälischen Bestattungsrechtes und des Erb- und Unterhaltsrechts werden mit Blick auf die für diesen Themenkreis des Sozialhilferechts relevanten Aspekte einbezogen. Ebenso einbezogen werden ordnungsrechtliche Fragestellungen, die seit der jüngsten Rechtsprechung des OVG NRW aus dem Jahr 2009 zur Vorrangigkeit des Ordnungsrechts vor dem Sozialhilferecht an Bedeutung gewonnen haben.
Inhalt
- Bestattungspflicht in Abgrenzung zur Bestattungskostentragungspflicht,
- Ermittlung und Inanspruchnahme Bestattungkostentragungspflichtiger, insbesondere Überblick über die erbrechtliche, unterhaltsrechtliche Kostentragungsverpflichtung und ordnungsrechtliche Kostentragungsverpflichtung,
- Zumutbarkeit der Kostentragung vor dem Hintergrund der Leistungspflicht vorrangiger Dritter,
- Einkommens- und Vermögenseinsatz,
- Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs „erforderliche Bestattungskosten“,
- Verfahrensfragen sowie
- Hinweise zur Rechtsprechung und Literatur
Seminar-Nummer
F-0310
Ort
ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Referenten
Dr. jur. Hans-Heiner Gotzen
Entgelt
€ 195,00
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Termin
11.06.2024