Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

M.1 - Bauhof und Grünflächen

Straßenreinigung III - Der (modifizierte) Frontmetermaßstab zur Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in NRW

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen aus Kämmerei sowie Tiefbau und Bauhof aus Kommunen in NRW, die mit der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren befasst sind

Beschreibung

Der Frontmetermaßstab ist heute in NRW der Standard-Verteilungsmaßstab bei der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren. Der (modifizierte) Frontmetermaßstab ist durch das OVG NRW als zulässiger, grundstücksbezogener Wahrscheinlich­keits­maßstab für die Bemessung von Straßen­reinigungsgebühren - zuletzt im Februar 2020 - ausdrücklich bestätigt worden. Das Bundes­verwaltungsgericht meint sogar, dass sich insbesondere der Frontmetermaßstab als taugliches Bemessungskriterium ausdrücklich bewährt hat.

Aber wie funktioniert er? Er treibt viele Verwaltungsmitarbeiter/innen in den Kommunal­verwaltungen, die die Erhebung der Straßen­reinigungsgebühren durchführen, zur Verzweiflung. Schwer verständliche Satzungsformulierungen und höchst unterschiedliche und kaum logisch nachvollziehbare, dennoch rechtlich einwandfreie Resultate stellen Rätsel auf. Gleichzeitig geraten die Mitarbeiter/-innen in Erklärungsnöte, weil der Maßstab die Anlieger/-innen fälschlicherweise zu der Annahme verleitet, er bilde eine Reinigungsleistung vor ihren Grundstücken ab.

Im Seminar werden die Regelungen anhand der Mustersatzung NRW erklärt. Da häufig kommunale Satzungen in Einzelregelungen von dieser Mustersatzung auf örtliche Gegebenheit angepasst werden, können die Teilnehmer/-innen vorab ihre Satzungen einreichen, so dass auf Abweichungen eingegangen werden kann.

Der Dozent hat die Mustersatzung und speziell die Modifizierungen im Frontmetermaßstab 2006 gemeinsam mit dem damals beim VG Gelsenkirchen zuständigen Richter erarbeitet und im Wortlaut erstellt.

Inhalt

  • Einführung: Die Bedeutung des Frontmetermaßstabs für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
  • Was sind Reinigungsmeter - was sind Veranlagungsmeter?
  • Was sind „Frontlängen nach Berechnungsmetern“?
  • Was sind Anlieger und was Hinterlieger?
  • Was sind Stichstraßen und -wege?
  • Welche Straßen sind selbständig, welche sind unselbständig?
  • Was sind öffentliche, was sind private Stichstraßen?
  • Was sind zugewandte Grundstücksseiten - welche sind abgewandt?

Der Termin am 30.10.2023 ist ausgebucht.

Seminar-Nummer

S-6744

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Dr. jur. Roland Thomas

Entgelt

€ 260,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

01.02.2024

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