Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

I.2 - Soziale Hilfen - Leistungen nach dem 3. und 4. Kap. SGB XII

Die Ermittlung des Einkommens bei Selbständigen nach § 82 SGB XII

Zielgruppe

Beschäftigte in der Grundsicherung nach dem SGB XII und der Sozialämter, die mit der Einkommensermittlung nach § 82 SGB XII befasst sind. Auch Mitarbeitende der Jugendhilfe, die Beiträge nach § 90 SGB VIII berechnen, da in § 90 Abs. 2 SGB VIII unter anderem auf § 82 SGB XII verwiesen wird

Beschreibung

Ziel der Veranstaltung ist es, die Teil­nehmenden zu befähigen und in die Lage zu versetzen, eine rechtssichere Auswertung und Interpretation der von den selbstständigen Antragstellenden und Leistungsberechtigten eingereichten Belege zur Einkommens­ermittlung nach § 82 SGB XII vorzunehmen.

Die Teilnehmenden lernen, welche Unterlagen anzufordern und wie diese dann im Sinne der Norm zu bewerten und zu interpretieren sind, um das leistungsrechtliche Einkommen zu ermitteln und festsetzen zu können.

Ferner sind gerade bei Selbstständigen zahlreiche Besonderheiten bei der Einkommen­sermittlung, insbesondere nach der Verordnung zu § 82 SGB XII zu beachten. Anhand von Fallbeispielen werden die Auswertung der Unterlagen und die Einkommensermittlung konkretisiert.

Inhalt

  • Geeignete und notwendige Auskünfte und Belege
  • Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit i.S.d. SGB XII in Verbindung mit der VO zu § 82 SGB XII
  • unterschiedliche „Arten“ selbstständiger Tätigkeit
  • Besonderheiten bei bestimmten Rechtsformen, z. Bsp. GmbH
  • - Arten der Gewinnermittlung und Buchaltungspflichten
  • Auswertung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, Einkommensteuerbescheiden etc.
  • nichtanerkennungsfähige Betriebsausgaben
  • notwendigen und angemessene Ausgaben zur Erzielung des Einkommens bei Selbstständigen
  • „Lesart“ und Interpretation Betriebswirtschaftlicher Auswertungen und anderer Nachweise und Unterlagen
  • Interpretation der Privatentnahmen

Seminar-Nummer

F-0231

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Michael Herbers

Entgelt

€ 185,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

18.06.2024

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