I.2 - Soziale Hilfen - Leistungen nach dem 3. und 4. Kap. SGB XII
Die Ermittlung des Einkommens bei Selbständigen nach § 82 SGB XII
Zielgruppe
Beschäftigte in der Grundsicherung nach dem SGB XII und der Sozialämter, die mit der Einkommensermittlung nach § 82 SGB XII befasst sind. Auch Mitarbeitende der Jugendhilfe, die Beiträge nach § 90 SGB VIII berechnen, da in § 90 Abs. 2 SGB VIII unter anderem auf § 82 SGB XII verwiesen wird
Beschreibung
Ziel der Veranstaltung ist es, die Teilnehmenden zu befähigen und in die Lage zu versetzen, eine rechtssichere Auswertung und Interpretation der von den selbstständigen Antragstellenden und Leistungsberechtigten eingereichten Belege zur Einkommensermittlung nach § 82 SGB XII vorzunehmen.
Die Teilnehmenden lernen, welche Unterlagen anzufordern und wie diese dann im Sinne der Norm zu bewerten und zu interpretieren sind, um das leistungsrechtliche Einkommen zu ermitteln und festsetzen zu können.
Ferner sind gerade bei Selbstständigen zahlreiche Besonderheiten bei der Einkommensermittlung, insbesondere nach der Verordnung zu § 82 SGB XII zu beachten. Anhand von Fallbeispielen werden die Auswertung der Unterlagen und die Einkommensermittlung konkretisiert.
Inhalt
- Geeignete und notwendige Auskünfte und Belege
- Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit i.S.d. SGB XII in Verbindung mit der VO zu § 82 SGB XII
- unterschiedliche „Arten“ selbstständiger Tätigkeit
- Besonderheiten bei bestimmten Rechtsformen, z. Bsp. GmbH
- - Arten der Gewinnermittlung und Buchaltungspflichten
- Auswertung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, Einkommensteuerbescheiden etc.
- nichtanerkennungsfähige Betriebsausgaben
- notwendigen und angemessene Ausgaben zur Erzielung des Einkommens bei Selbstständigen
- „Lesart“ und Interpretation Betriebswirtschaftlicher Auswertungen und anderer Nachweise und Unterlagen
- Interpretation der Privatentnahmen
Seminar-Nummer
F-0231
Ort
ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Referenten
Michael Herbers
Entgelt
€ 190,00
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Termin
08.08.2023