Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

F.2 - Ordnungswesen - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Zulässigkeit der sofortigen Unterbringung nach dem PsychKG (25.4. ausgebucht)

Zielgruppe

für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsbehörden / Berufsfeuerwehren und Gesundheitsämter sowie Polizeivollzugs-behörden, die Zwangseinweisungen prüfen und veranlassen

Beschreibung

Die Fälle einer notwendigen sofortigen Unterbringung kommen in der Praxis immer häufiger vor. Die gerufene Polizei entscheidet oftmals, die Ordnungsbehörde zwecks "Prüfung PsychKG" hinzuzuziehen. Ordnet die Behörde im Einzelfall unverzüglich und ohne gerichtliche Entscheidung freiheitsentziehende Maßnahmen an (Zwangseinweisung in die Psychiatrie), so werden elementare und grundgesetzlich verbriefte Rechte eines Menschen beschnitten. Um als Behördenmitarbeiter/innen rechtssicher, verantwortungsvoll und schnell tätig zu werden, sind umfangreiche Kenntnisse zum PsychKG NRW unerlässlich.

In der Fortbildungsveranstaltung werden die vielfältigen Aspekte der komplexen Thematik aus der Sicht:

Des Gerichts: Darstellung des rechtlichen Verfahrens einschließlich Rechtsmittel, Ablauf bei Gericht und in der Klinik; Rechte des Patienten in der Klinik, Rechte der Klinik im Rahmen der Behandlung (Fixierung, Zwangsmedikation).

Des begutachtenden Arztes: Welches Verhalten ist normal, was ist nicht (mehr) normal? Typische psychische Erkrankungen (Psychosen, Neurosen, Depressionen, Manie, Demenz, Suchterkrankung, Suizidalität, präsuizidales Syndrom).

Der einweisenden Ordnungsbehörde: Wann muss ein Patient eingewiesen, wann darf er nicht eingewiesen werden? Erörterung der verschiedenen Problematiken, die im praktischen Einsatz vor Ort auftreten (können): Wer ist vor Ort verantwortlich? Abgrenzung zur Zuständigkeit anderer Stellen, Zusammenarbeit mit der Polizei, mit dem Arzt und dem Rettungsdienst etc. diskutiert.

Inhalt

  • Typische Fallkonstellationen bei der Anwendung des PsychKG wie Eigen- bzw. Fremdgefährdung;
  • Notwendigkeit der s o f o r t i g e n Unterbringung; Bedeutung "gegen den Willen" des Patienten; Inhalt der schriftlichen Begründung zur Zwangseinweisung;
  • Fachliche Qualifikation des Arztes, der das Gutachten ausstellt - Allgemeinmediziner? Psychiater? Inhalte des ärztlichen Zeugnisses; Typische Krankheitsbilder; Materielle Unterbringungsvoraussetzungen;
  • Besonderheit bei Betreuungsverhältnis nach § 1906 BGB;
  • Abgrenzungsfragen zur Unterbringung nach §§ 63 und 64 StGB, §§ 81 und 126a StPO;
  • Besonderheiten und Schwierigkeiten bei der Unterbringung Minderjähriger (§§ 1626 Abs. 1 und 1631 b BGB);
  • Abgrenzungsfragen zur Ingewahrsamnahme nach § 35 PolG NRW;
  • Organisatorische Fragen: Wie wird die Rufbereitschaft vor Ort organisiert? Ordnungsbehörde, Arzt, Gericht?

Seminar-Nummer

P-4301

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Dr. jur. Matthias Breidenstein
Dr. med. Günther Gollan
Tobias Fuß

Entgelt

€ 280,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

25.06.2024

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