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D.2 - Finanzen - Bilanzbuchhaltung

Praxis der Bilanzbuchhaltung: Forderungsbewertung im Zuge des Jahresabschlusses nach NKF auf Basis des 2. NKF-WG

Zielgruppe

Bilanzbuchhalter/-innen und verantwortliche Kräfte in der Kasse aus Kommunalverwaltungen

Beschreibung

Im Zuge der Jahresabschlusserstellung findet nach dem 2. NKF Weiterentwicklungsgesetz (2. NKFWG NRW) das „Wirklichkeitsprinzip“ an Stelle des Vorsichtsprinzips auch auf die Forderungen Anwendung. Im kommunalen Jahresabschluss sind ab 2019 insoweit die Forderungen „wirklichkeitsgetreu“ zu bewerten, wo bislang das strenge Niederstwertprinzip anzuwenden war. Forderungen sind nunmehr mit dem Wert in der Bilanz auszuweisen, der sich unter Berücksichtigung von kommunaltypischen Risiken wahrscheinlich ergibt. Zu beachten ist dabei, dass nicht mehr der „vorsichtigste“ Wert angesetzt werden muss, sondern im Rahmen einer Bandbreite zulässiger Werte der wahrscheinlichste Wert herangezogen werden soll. Ansonsten sind Wertberichtigungen durchzuführen.

In der Veranstaltung werden praxisorientiert Beispiele aufgezeigt, wie die Forderungsbewertung künftig wirklichkeitsgetreu gestaltet werden kann. Ziel ist die Darstellung von Möglichkeiten zur Anpassung der bisherigen Forderungsbewertung an das Wirklichkeitsprinzip und der weiteren Anforderungen aus dem 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz.

Inhalt

  • Die Forderungsbilanzierung im Rahmen der KomHVO NRW (§§ 34 Absatz 5 und 42 KomHVO NRW)
  • Das Wirklichkeitsprinzip und dessen grundsätzliche Anwendung auf Forderungen
  • Verfahren der Forderungsberichtigung und deren Anwendung (Überblick) im Wirklichkeitsprinzip
  • Besonderheiten bei der Forderungs­bewertung durch die Corona-Regelungen: Stundungen, Folgen von Verlustrückträgen, Planinsolvenzen
  • Checkliste zur Prüfung der Forderungsbewertung, insbesondere mit Blick auf die Corona-Regelungen.
  • Wirklichkeitsgetreue Einzelwertberichtigung(en) und Pauschalwertberichtigung(en)
  • Der wirklichkeitsgetreue Umgang mit uneinbringlichen Forderungen
  • Forderungsähnliche Sachverhalte im Wirklichkeitsprinzip
  • Der Umgang mit zweifelhaften Forderungen im Wirklichkeitsprinzip
  • Besonderheiten durch die Corona-Situation

  • Eine Prüfliste zur Forderungsbewertung nach dem Wirklichkeitsprinzip
  • Praxisbeispiele: Steuerschuldner, Bußgelder, Rückforderung von Sozialleistungen, Unterhaltsvorschuss
  • Behandlung von Zweifelsfragen der Teilnehmenden

Seminar-Nummer

S-7132

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Christoph Heck

Entgelt

€ 220,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

16.01.2024

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