D.3 - Finanzen - Anlagenbuchhaltung
Praxis der Anlagenbuchhaltung: Die Bewertung von Finanzanlagevermögen nach dem 2. NKFWG
Zielgruppe
Bilanzbuchhalter/-innen und Anlagenbuchhalter/-innen in Kommunalverwaltungen Nordrhein-Westfalens
Beschreibung
Seit Inkrafttreten des 1. NKGWG NRW im Haushaltsjahr 2013 sind im Einklang mit handelsrechtlichen Grundsätzen voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen im Bestand des Finanzanlagevermögens von Kommunen (z.B. Aktien, Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen) zwingend zu bilanzieren. Die Ermittlung des erforderlichen Abschreibungsbedarfs erfordert dabei einen systematischen Niederstwerttest, der stets nach dem vorsichtigsten Stichtagswert fragt. Nähere Regelungen finden sich insbesonder im Schreiben der GPA und in der NKF-Handreichung für Kommunen des zuständigen Landesministeriums.
Die Einführung des Wirklichkeitsprinzips verändert jedoch diesen Gesichtspunkt, indem nicht mehr nach dem „vorsichtigsten“ sondern nach dem „wahrscheinlichsten“, d.h. nach dem wirklichkeitsgetreuen Wertansatz innerhalb einer Bandbreite zulässiger Werte gesucht wird. Die Bandbreite wird bestimmt durch eher pessimistische und eher optimistische Risikowahrscheinlichkeiten wertbestimmender Faktoren (z.B. Börsenentwicklung bei Aktien). Insbesondere im Falle ertragswertorientierter Ansätze stellt sich die Frage der „wirklichkeitstreue“, da eine kommunale Bilanz nicht auf Markt- oder Zeitwertansätze ausgerichtet ist. Andererseits scheint klärungsbedürftig ob der Wegfall des Anschaffungskostenprinzips trotz weiterhin wirksamem Realisationsprinzip Spielräume für eine Werterhöhnug von Finanzanlagevermögen ermöglicht. (ähnlich dem § 36 Absatz 5 KomHVO NRW). Zu den in diesem Zusammenhang erforderlichen Klärungen und den ggf. erforderlichen Arbeitsschritten will das Seminar einen Beitrag leisten.
Inhalt
- Die einschlägigen Rechtsgrundlagen im Zusammenhang
- Das Wirklichkeitsprinzip im Finanzanlagevermögen
- Wertbestimmende Faktoren von Finanzanlagen
- Grundzüge eines „Wirklichkeitstests“ für die Finanzanlagen und Kriterien der „voraussichtlich dauerhaften Wert-minderung“ im Rahmen des Wirklichkeitsprinzips
- Der Wirklichkeitstest für die Anteile an verbundenen Unternehmen
- Der Wirklichkeitstest für die Beteiligungen und Sondervermögen
- Der Wirklichkeitstest bei Aktien und anderen Wertpapieren des Anlagevermögens
Seminar-Nummer
S-7221
Ort
ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Referenten
Christoph Heck
Entgelt
€ 200,00
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr