Die Dozentin oder der Dozent als „Role Model“

Fortbildung im ifV 16. Oktober 2026 · Von Dr. Ansgar Strätling

In den ersten Monaten im Amt stellen sich Fragen, die kein Kommentar beantwortet. Wie formuliere ich eine Ablehnung, von der ich weiß, dass sie jemanden hart trifft? Wie viel Zeit darf ich in einen Fall stecken, wenn zwanzig weitere auf dem Tisch liegen? Wer in dieser Phase eine Fortbildung besucht, nimmt daraus oft mehr mit als den Lehrstoff.

Drei Schichten in jeder Fortbildung

Jede fachliche Schulung in der Verwaltung arbeitet auf mehreren Ebenen gleichzeitig. Die erste ist die rechtliche: Normtext, Systematik, Rechtsprechungslinien. Die zweite ist die anwendungsbezogene: Wie sieht der Bescheid aus, welche Unterlagen fordere ich an, was gehört in den Vermerk.

Die dritte Ebene wird selten in Lernzielen beschrieben und bleibt trotzdem hängen. Sie betrifft die Haltung, mit der eine erfahrene Praktikerin oder ein erfahrener Praktiker den Vorschriften begegnet. Teilnehmende registrieren sehr genau, ob jemand das Anhörungsverfahren nach § 28 VwVfG NRW für eine lästige Formalie hält oder für den Moment, in dem sich entscheidet, ob eine Entscheidung trägt.

Der Zweck der Norm ist kein Nebenprodukt

Eine Faustregel aus unserer Seminarpraxis: Wer eine Vorschrift erklärt, ohne ihren Regelungszweck mitzuliefern, erzeugt Anwendungswissen mit kurzer Haltbarkeit. Die Begründungspflicht des § 39 VwVfG NRW lässt sich als Textbaustein lehren. Sie lässt sich auch als das lehren, was sie leistet: Sie zwingt die Behörde, ihre eigenen Erwägungen zu ordnen, und gibt Betroffenen überhaupt erst die Grundlage, eine Entscheidung anzugreifen. Beide Erklärungen führen zu einem formal korrekten Bescheid. Nur eine davon hilft, wenn der Fall vom Standard abweicht.

Dasselbe gilt für Ermessensentscheidungen. Eine Person, die aus der eigenen Fallarbeit schildert, wie sie zwischen zwei vertretbaren Ergebnissen abgewogen hat – einschließlich der Erwägung, die sie später für falsch hielt –, vermittelt mehr über Ermessensausübung als jede Aufzählung von Ermessensfehlern.

Was Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger tatsächlich beobachten

„Berufsethos“ wird in Fortbildungen nicht vorgetragen, sondern beiläufig sichtbar. Etwa daran, wie jemand auf eine Frage reagiert, die er nicht beantworten kann. Oder daran, in welchem Ton über Antragstellerinnen und Antragsteller gesprochen wird, die das Verfahren ausreizen. Oder daran, ob Überlastung als Zustand beschrieben wird, mit dem man umgeht, oder als Rechtfertigung für Abkürzungen.

Diese Beobachtungen wirken, weil sie in einer Phase stattfinden, in der berufliche Maßstäbe noch nicht gefestigt sind. Teilnehmende in den ersten Berufsjahren suchen Orientierung und übernehmen sie von denen, die ihnen glaubwürdig erscheinen. Das lässt sich nicht abschalten, indem man es ignoriert.

Die Rolle der Dozierenden

Die Dozierenden sind für die Teilnehmenden gerade in Einstiegsseminaren und -kursen daher nicht nur für die Vermittlung von Wissen gefragt. Auch die Vermittlung des Sinns einer Aufgabe und ihrer gesetzlichen Grundlagen ist eng mit dem Fach- und Praxiswissen verbunden. Und nicht zuletzt spielt die persönliche Haltung der Dozierenden zu der Thematik eine wesentliche Rolle. Was motiviert die Dozierenden auch nach vielen Jahren noch, in dem Fachbereich oder dem Sachgebiet tätig zu sein? Was ist ihr Empfinden der Selbstwirksamkeit auf ihrer Stelle, mit der Zielsetzung, das Leben in der Gemeinde besser zu machen, Mögliches zu ermöglichen, Hilfsbedürftigen wirklich zu helfen, und eine missbräuchliche Nutzung des Rechtsrahmens zu vermeiden?

Im ifV ist es uns wichtig, dass die Dozentinnen und Dozenten nicht nur Fach- und Praxiswissen vermitteln, sondern auch ihre Mission vermitteln können, ihre Selbstwirksamkeit oder auch Freude im Zuge dieser Aufgaben. Das alles macht Dozierende aus, nicht nur Wissen und didaktische Fertigkeiten. Im Gegenzug kommen Teilnehmende, die nicht nur Wissenslücken schließen wollen, sondern ein ganz persönliches Anliegen haben, und allein schon deshalb mehr aus einem Seminar mitnehmen können.

Der Nutzen bleibt schwer messbar

Belastbare Zahlen zur Wirkung von Vorbildverhalten in der Verwaltungsfortbildung liegen uns nicht vor. Was sich in Rückmeldungen regelmäßig zeigt: Teilnehmende berichten seltener von Unsicherheit im Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen, wenn die Fortbildung solche Situationen nicht ausgespart hat. Als Größenordnung taugt das nicht. Als Hinweis schon.

Vorbildwirkung hat aber eine Kehrseite. Wer die eigene Praxis als Maßstab präsentiert, überträgt auch die Eigenheiten der eigenen Behörde, die anderswo möglicherweise keine Entsprechung haben. Teilnehmende könnten dann Verfahrensweisen übernehmen, die in ihrem Haus nicht abgestimmt sind.

Problematischer wäre eine resignative Haltung. Sätze wie „Das prüft ohnehin niemand nach“ bleiben ebenso gut haften wie sorgfältige Erwägungen. Dozierende tragen hier eine Verantwortung, die über die fachliche Richtigkeit hinausgeht. Hinzu kommt die Rollenfrage: Wer prüft oder beurteilt, Sinn sieht, steht in einem anderen Verhältnis zu den Teilnehmenden als jemand, der ausschließlich lehrt.

Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und redaktionell überarbeitet.

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