Landtagswahl in NRW am 25. April 2027

Ordnung, Recht, Wahlen 16. September 2026 · Von Klaus Märzhäuser

Die nächste Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen findet am Sonntag, den 25. April 2027, statt. Für viele Wahlämter verschiebt sich der planerisch kritischste Punkt zunehmend von der Organisation der Urnenwahllokale hin zur Briefwahl: Ihr Anteil ist bei Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen über mehrere Wahlperioden hinweg deutlich gestiegen – bei der NRW-Landtagswahl etwa von rund 14 Prozent (2017) auf rund 27 Prozent (2022). Wer die Zahl der Briefwahlvorstände auf Basis der Werte von 2022 fortschreibt, plant voraussichtlich zu knapp.

Zwei Entwicklungen, ein Ressourcenproblem

Zu unterscheiden sind zwei Gruppen, die beide wachsen und beide unterschiedliche Kapazitäten binden.

Die erste Gruppe fordert Wahlscheine und Briefwahlunterlagen postalisch oder elektronisch an und sendet den Wahlbrief zurück. Sie bestimmt unmittelbar die Zahl der auszuzählenden Wahlbriefe und damit die Zahl der Briefwahlvorstände.

Die zweite Gruppe erscheint persönlich im Wahlamt, beantragt den Wahlschein vor Ort und gibt die Stimme unmittelbar anschließend ab. Diese Direktwahl im Wahlamt bindet Personal, erfordert abgetrennte, sichtgeschützte Plätze und eine gesicherte Urne – und erzeugt zugleich zusätzliche Wahlbriefe, die ausgezählt werden müssen. Räumliche Kapazität und Öffnungszeiten sollten deshalb gesondert geplant werden, insbesondere für die letzten Tage vor dem Wahltag – Wahlscheine können regelmäßig bis zum Freitag vor der Wahl, 18 Uhr, beantragt werden –, an denen der Andrang erfahrungsgemäß am höchsten ist.

Briefwahlvorstände: Prognose statt Fortschreibung

Eine belastbare Prognose sollte die Erfahrungswerte der Landtagswahl 2022, der Bundestagswahl 2025 und der Kommunalwahl vom 14. September 2025 zusammenführen und nach Stadt- bzw. Ortsbezirken differenzieren, da die Briefwahlquote innerhalb einer Gemeinde stark streuen kann.

Die Folgen einer Fehlplanung können problematisch sein: Wird zu knapp geplant, verzögert sich die Ergebnisermittlung am Wahlabend, und einzelne Vorstände müssen Stimmenzahlen bewältigen, die eine sorgfältige Auszählung erschweren. Wird großzügig geplant, entstehen zusätzliche Erfrischungsgelder und Schulungsaufwände – ein vergleichsweise überschaubares Risiko. Mit Blick auf die Ordnungsmäßigkeit der Ergebnisermittlung spricht dies für eine Planung mit Reserve, einschließlich einer Liste kurzfristig nachrückender Beisitzender.

Zu berücksichtigen ist außerdem die Berufung der Mitglieder: Die Gewinnung und Schulung von Wahlvorstandsmitgliedern sollte parallel zur Prognose anlaufen, weil der Bedarf proportional zur Zahl der eingehenden Wahlbriefe steigt.

Bis zum Wahltag am 25. April 2027 bleibt für Prognose, Berufung und Schulung der Briefwahlvorstände nur begrenzt Zeit – die Vorbereitungen sollten daher frühzeitig beginnen.

Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und redaktionell geprüft.

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