
Positionspapiere
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Das Positionspapier klärt Begriff und Anwendung des Komponentenansatzes gemäß § 36 Absatz 2 KomHVO NRW bei Gebäuden. Es definiert die maßgeblichen Begriffe, beschreibt die Differenzierung des Gebäudewertes auf wesentliche Komponenten, den Austausch einzelner Komponenten und die erstmalige Anwendung bei Neu- und Bestandsbauten und schließt mit einer Beurteilung samt Handlungsempfehlungen.