§ 7a UVG ist nicht mehr da.. und nun, was ist zu tun?

Seminar-Nr.: 5394 Direkt zur Anmeldung / Termine
Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Unterhaltsvorschussstellen

Unterhaltsansprüche, die vor dem Außerkrafttreten des § 7a UVG am 1.1.2025 entstanden sind, unterliegen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einem Verfolgungsverbot. Dieses Verbot der gerichtlichen Geltendmachung ist mit der Aufhebung des § 7a UVG mit Wirkung ab 1.1.2025 entfallen. Diese Unterhaltsansprüche können nun wieder gerichtlich geltend gemacht und dadurch dann auch verfolgt werden.

Die Richtlinien zum UVG beschreiben die „Wirtschaftlichkeit der Rückgriffsbemühungen“ und besagen, dass die Verwaltung, soweit dies im Rahmen der Landeshaushaltsordnungen zulässig ist, auf nicht erfolgversprechende und unwirtschaftliche Rückgriffsbemühungen verzichten kann. Dies gilt insbesondere bei barunterhaltspflichtigen Elternteilen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen und über kein weiteres Einkommen oder Vermögen verfügen. In diesen Fällen besteht in der Regel Zahlungsunfähigkeit, auch wenn bei der Berücksichtigung eines fiktiven Erwerbseinkommens eine unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit und damit ein Unterhaltsanspruch besteht.

Wie geht die UV-Stelle mit dem Wegfall des § 7a UVG um? Es wird immer wieder die Frage gestellt, ob sich die gerichtliche Geltendmachung lohnt oder nicht. Wie geht die UV-Stelle nun am besten vor?

Im Online-Kurzseminar geht es darum, die Konsequenzen erschließen und für typische Fallkonstellationen die rechtssichere Umsetzung aufzuzeigen.

Im Online-Kurzseminar geht es darum, die Konsequenzen erschließen und für typische Fallkonstellationen die rechtssichere Umsetzung aufzuzeigen.

Inhalte

  • Elternteile im SGB-II-Bezug ohne vollstreckbaren Unterhaltstitel – wie gehen Sie damit souverän um?
  • Der SGB-II-Bescheid allein: genügt er als Nachweis? Ein Blick auf die Anforderungen.
  • Nicht belegte Arbeitsbemühungen richtig einordnen und bewerten.
  • Ein realistisches fiktives Einkommen fundiert schätzen.
  • Behauptete Arbeitsunfähigkeit ohne aussagekräftiges Gutachten – der richtige Umgang damit.
  • Unbegründete Einwendungen im vereinfachten Verfahren: Wann sich der Übergang ins streitige Verfahren lohnt – und wie er zum gewünschten Erfolg führt.
  • Fiktiv erzielbare Einkünfte auf Basis der sozialen Biografie – Schulabschluss, Ausbildung, bisherige Tätigkeit – überzeugend außergerichtlich oder vor dem Amtsgericht vortragen.
  • Die Kostenfrage im Blick: worauf es dabei ankommt.
  • Titulierung im Für und Wider: keine erneute Leistungsfähigkeitsprüfung bei bestehendem Titel, Wirkung nur für die Zukunft bei später erzieltem Einkommen, Abänderungsverfahren durch den Unterhaltspflichtigen, Fragen der Darlegungs- und Beweislast, Verjährung und Verwirkung von Rückständen, Neubeginn nach § 212 BGB, Vollstreckung etwa beim Aufstocker, Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren – und: kein Ausfall mehr, sondern Niederschlagung.

Termine & Durchführungen

Freie Plätze 18.11.2026 Online Online 140 € (USt.-befreit n. § 4 Nr. 21 UStG)
Tag Datum Uhrzeit Ort Dozent(en)
1 18.11.2026 09:00 – 13:00 Online Evelyn Runge

Ausschreibung zu diesem Termin als PDF

Diese Fortbildung ist gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der angegebene Preis ist der Endpreis.

Unsicher, ob dieses Seminar zu Ihrer Aufgabe passt?

Anmeldung

↑ Bitte oben einen Termin auswählen und auf Anmelden klicken.
Themenbereiche & Kategorien dieses Seminars