Achtung Schule! – Die neue Schulbaurichtlinie NRW und andere zu berücksichtigende Rechtsgrundlagen
Seminar-Nr.: 6191 Direkt zur Anmeldung / TermineMitarbeiter/-innen der Bauaufsichts- und Schulbehörden sowie des Gebäudemanagements, Architekt/innen und Ingenieur/-inne. Auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauordnungsbehörden, da auch die Schulbaurichtlinie NRW im Fokus der Veranstaltung steht
Kein Bauvorhaben ist von seinen baurechtlichen Anforderungen so komplex wie der Schulbau. Durch die Förderprogramme, wie Gute Schule, und dem Aufarbeiten des Sanierungsstaus stehen Hochbauabteilungen vor großen Herausforderungen. Hinzu kommen laufend neue rechtliche Vorgaben, die nicht nur in der Antragstellung und Ausführung, sondern auch in der Benutzung und Unterhaltung der Schule langfristig berücksichtigt werden müssen.
Das Seminar gibt deshalb einen aktuellen rechtlichen Überblick über die Schulbaurichtlinie 2020 und geht auch auf die zu berücksichtigenden Punkte in Bezug auf Antragstellung, Barrierefreiheit und Barrierefrei-Konzept sowie der Sonderbauverordnung und Landesbauordnung 2026 ein.
Die Teilnehmer/innen erwerben das notwendige Wissen zu den gesetzlichen Regelungen und Neuregelungen für den Schulbau, um in der Praxis Entscheidungen zügig und rechtssicher treffen zu können.
Eingereicht bei der Architektenkammer NRW
Inhalte
- Schulbaurichtlinie: Anwendungsbereich, von Klassenräumen zu Lernbereichen, Erschließungsplan und Technische Anlagen,
- Barrierefreiheit: Rechtliche Herleitung, Anwendung der DIN 18040 -1, Öffentliche und private Bereiche in Schulen sowie Anforderungen an ein Barrierefrei-Konzept,
- Anwendung der Sonderbauverordnung (SBauVO Teil 1) auch in Schulgebäuden: Foyer und Turnhalle als temporäre Veranstaltungsorte, Rettungswege von Versammlungsstätten, Zuständigkeiten und Brandschutzordnung.
- Novellierung der Landesbauordnung NRW
Termine & Durchführungen
| Tag | Datum | Uhrzeit | Ort | Dozent(en) |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 03.12.2026 | 09:00 – 16:00 | Wissenschaftspark Gelsenkirchen | Manfred Müser |
Diese Fortbildung ist gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der angegebene Preis ist der Endpreis.