Basisseminar – Bewilligung von Leistungen und zum Schadensersatz bzw. zur Rückzahlungsverpflichtung nach dem UVG
Seminar-Nr.: 5352 Direkt zur Anmeldung / TermineMitarbeiter/-innen der Unterhaltsvorschusskassen, die die notwendigen Grundkenntnisse zum Unterhaltsvorschussrecht benötigen
Zwei Tage, ein klares Ziel: Sie steigen sicher in das Unterhaltsvorschussrecht ein und lernen, wie Leistungen nach dem UVG bewilligt werden – dazu gibt es einen Überblick über Schadensersatzansprüche und die Rückzahlungspflicht nach § 5 UVG.
Neu in der Unterhaltsvorschussstelle – und schon mitten in denselben kniffligen Fällen wie Ihre erfahrenen Kolleginnen und Kollegen? Genau hier setzt dieses Grundlagenseminar an: Es gibt Ihnen ein solides Fundament für den Arbeitsalltag und eine klare, systematische Herangehensweise an jede Fallgestaltung.
Zwei Seminartage sind kein Zufall: Seit dem 01.07.2017 haben die neuen Regelungen zu § 1 Abs. 1a UVG und § 2 Abs. 4 UVG die erforderlichen Prüfungen spürbar anspruchsvoller gemacht. Genug Zeit bleibt trotzdem – für zahlreiche Beispielfälle und praktische Übungen, mit denen Sie das Gelernte direkt vertiefen.
Konkret vermittelt Ihnen das Seminar die Anspruchsvoraussetzungen nach § 1 UVG, die Feststellung der UV-Leistungshöhe nach § 2 UVG, die Rückwirkung der Leistungsbewilligung sowie Schadensersatzanspruch und Rückzahlungspflicht nach § 5 UVG (im Überblick) – praxisnah aufbereitet für Ihren Arbeitsalltag.
Dazu erhalten Sie ein umfangreiches Skript – und Ihre offenen Fragen landen nicht im Nirwana: Die Dozentin greift sie in dem nachfolgenden Update-Online-Webinar mit weiterem Skript persönlich auf und klärt sie mit Ihnen. Auch danach steht sie Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Das Format: ein Online-Seminar mit Lehrvideos, die Sie flexibel und in Ihrem eigenen Tempo durcharbeiten – die Zugangsdaten erhalten Sie bereits rund zwei Wochen vorher zugesandt. Im abschließenden LIVE-Webseminar werden alle Inhalte noch einmal vertieft und Ihre Fragen live beantwortet.
Inhalte
- Einführung in das UVG,
- Voraussetzung für die Bewilligung/ Ausschlussgründe: Leben bei einem Elternteil, Getrenntleben, Zusammenleben,
- Mitwirkungspflichten bei der Durchführung des Gesetzes und bei der Feststellung der Vaterschaft und des Aufenthalts des Vaters,
- die Besonderheiten in der 3. Altersstufe,
- die Zugangsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 1a UVG bei SGB II-Bezug (Vermeidung der Hilfebedürftigkeit, Bruttoeinkommen des betreuenden Elternteils, Schnittstelle zum SGB II und der Bescheid des SGB-II-Leistungsträgers,
- Kindeseinkommen (§ 2 Abs. 4 UVG),
- Anrechnung von Unterhaltszahlungen und Halbwaisenrenten,
- Erstattungsansprüche,
- Wechsel der örtlichen Zuständigkeit,
- Erarbeitung einer systematischen Herangehensweise an UVG-Fälle,
- der Schadensersatzanspruch und die Rückzahlungsverpflichtung nach § 5 UVG sowie
- Übungen und Reflektion des Erlernten durch die Lösung praktischer Fälle und Quizfragen
Termine & Durchführungen
| Tag | Datum | Uhrzeit | Ort | Dozent(en) |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 26.11.2026 | 09:00 – 13:00 | Online | Evelyn Runge |
Diese Fortbildung ist gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der angegebene Preis ist der Endpreis.
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