Das 1×1 der Anliegerbeiträge – Erschließungs-, Straßenbau- und Kanalanschlussbeiträge für Einsteiger/-innen
Seminar-Nr.: 6405 Direkt zur Anmeldung / TermineMitarbeiter/-innen aus Kämmereien, Abwasserbetrieben, und Tiefbauämtern in sowie weitere Interessierte aus Kommunalverwaltungen mit keinen oder geringen Vorkenntnissen
„Warum muss ich für die Straße, die mein Grundstück erschließt, bezahlen?“ – Gegenfrage: „Warum sollen andere, die mit der Straße gar nichts zu tun haben, sie bezahlen?“ Bei der erstmaligen Erschließung eines Grundstücks wird es meist noch verstanden, auch wenn die hohen Erschließungsbeiträge die Baufinanzierung enorm erschweren.
Die Straßenausbaubeiträge (für spätere Straßenerhaltung und -sanierung) sind zwischen 2018 und 2024 in NRW in mehreren Stufen abgeschafft worden. Für einige Zeit entsteht so ein mehrstufiges Refinanzierungssystem, das durch den Dozenten vorgestellt und erläutert wird: Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden, unterliegen der landesgesetzlichen Erstattungsleistung. Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 und vor dem 1. Januar 2024 beschlossen, unterfallen dem bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Recht. Für Straßenbaumaßnahmen, die vor noch längerer Zeit beschlossen wurden, gilt sogar weiterhin das alte Straßenbaubeitragsrecht.
Inhalte
- Grundsätze der Abgabengerechtigkeit
- Abgrenzungsfragen zwischen Erschließungs- und Straßenbaubeiträgen
- Die beitrags- bzw. erstattungsfähigen Maßnahmen
- Abgrenzung zwischen Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung
- Beitragsfähiger bzw. erstattungsfähiger Aufwand- Anlagenbegriff und Abrechnungsgebiet: Verteilungsmaßstäbe sowie sachliche und persönliche Beitragspflicht
- Anliegerversammlung bzw. Bürgerbeteiligung, Straßen- und Wegekonzept
- Das Antragsverfahren bei der NRW-Bank nach der „Straßenausbaubeitrags-Erstattungsverordnung“ 2024
- gegebenenfalls: Kanalanschlussbeiträge
Termine & Durchführungen
| Tag | Datum | Uhrzeit | Ort | Dozent(en) |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 09.09.2026 | 09:00 – 16:00 | Wissenschaftspark Gelsenkirchen | Dr. Dr. Roland Thomas |
Diese Fortbildung ist gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der angegebene Preis ist der Endpreis.
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