Die Erhebung von Abwassergebühren – nach KAG NRW

Seminar-Nr.: 6911
Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen aus Kämmereien, Abwasserbetrieben, und Tiefbauämtern in Kommunalverwaltungen in NRW

Als „Abwasser“ bezeichnet man zum Einen das vorrangig durch häuslichen bzw. gewerblichen Gebrauch veränderte Wasser (Schmutzwasser) sowie das Niederschlagswasser auf bebauten oder befestigten Flächen. Die Beseitigung von Regen- und Brauchwasser gehört zur natürlichen Erschließung und sinnvollen Nutzung eines Wohn- oder Gewerbegrundstücks. In NRW sind die Städte und Gemeinden für das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen, Verrieseln von Abwasser sowie das Entwässern von Klärschlamm verantwortlich.

Im Seminar wird nach einer kurzen Einführung in das kommunale Abgabenrecht die Möglichkeit und Notwendigkeit zur Erhebung von Abwassergebühren erarbeitet. Besondere Berücksichtigung werden das neue Landeswassergesetz von 2016 sowie die darauf aufbauende Mustersatzung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW, StGB NRW sowie der Kommunal Agentur NRW finden. Einen weiteren Schwerpunkt wird die aktuelle Rechtsprechung zum Gebührenrecht finden.

Inhalte

  • Gegenstand der Abwassergebühr – Die Leistung der Kommune
  • Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang, das Abwasserbeseitigungskonzept
  • Kostenermittlung und Kostenverteilung: Personeller und sachlicher Mitteleinsatz, Abrechnungsgebiet, Grundstücks- und Hausanschlüsse, Eingriffs- und Zugriffsbefugnisse auf privaten Grundstücken
  • Die kommunale Abwasserbeseitigungssatzung: Gestaltungsmöglichkeiten, Gebührenmaßstäbe, Grund- und Zusatzgebühr
  • Gebührentatbestand und Gebührenverfahren
  • Abgrenzungsfragen zu Kostenersatz, Kanalanschlussbeitrag, und Straßenentwässerung

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