Die Kür in der Verwaltungspraxis sicher meistern: Aufhebungs- und Erstattungsbescheide rechtssicher erlassen

Seminar-Nr.: 1406 Direkt zur Anmeldung / Termine
Zielgruppe

Mitarbeitende in den Grundsicherungssystemen zu deren Tätigkeitsfeld die Aufhebung von Verwaltungsakten gehört.

An die Aufhebung von Verwaltungsakten werden seitens der Rechtsprechung hohe formelle und materielle Anforderungen gestellt. Im Rahmen der Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen werden zum Teil Leistungen in enormer Höhe zurückgefordert. Ist der Rückforderungsbescheid rechtswidrig, sind die Eigenschäden der Behörden entsprechend hoch. Jährlich werden Eigenschäden der Behörden in mehreren Millionenhöhen verzeichnet.

Die Gründe sind vielfältig: Unzureichende Vorarbeit, keine echte Ermittlung des Sachverhaltes, falsche Bewertung der tatsächlichen Umstände, nicht eingehaltenes Vorverfahren, falsche Rechtsgrundlage, abgelaufene Fristen und noch viele Weitere.

Bei der Aufhebung von Verwaltungsakten und Erstattung von Leistungen sind umfangreiche Sachverhaltsermittlungen vorzunehmen, Anhörungen durchzuführen, die richtige Ermächtigungsgrundlage zu wählen und Fristen einzuhalten. Das unter der zwingenden Maßgabe des Individualprinzips.

Das Seminar hilft Ihnen, den hohen gerichtlichen Anforderungen gerecht zu werden und zeigt Ihnen praxisnah, wie Sie Aufhebungs-, Erstattungs- und Aufrechnungsbescheide rechtsicher erlassen können.

Mit vielen Beispielsfällen und Musterlösungen werden Ihnen die Inhalte praxisnah vermittelt. Gleichzeitig wird allen Teilnehmenden die Möglichkeit gegeben, im Informations- und Diskussionsforum Fragen zu stellen, um in schwierigen Fällen rechtssicher beraten und entscheiden zu können.

Inhalte

  • Vorarbeiten
    • Sachverhaltsermittlung nach § 20 SGB X, ohne „Sachverhaltsquetsche“
    • Anhörungsverfahren nach § 24 SGB X, auch unter dem Aspekt der Jahresfrist nach den §§ 45, 48 SGB X sowie,
    • Anhörungsmuster aus der Praxis
  • Richtige Ermächtigungsgrundlage unter Einbeziehung des Bestimmtheitsgrundsatzes und der Begründetheit
    • Rücknahme nach § 44 SGB X (der „Überprüfungsantrag“)
    • Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes nach § 45 SGB X
    • Widerruf nach § 47 SGB X
    • Aufhebung nach § 48 SGB X sowie
    • Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen nach § 50 SGB X
  • Ausschlussfristen (insbesondere Jahresfrist) nach § 45 und § 48 SGB X
  • Erstattungsvoraussetzungen nach § 50 SGB X
  • Aufrechnung (Überblick)
  • Entscheidung über getrennte oder miteinander verbundene Aufhebungs-, Erstattung- und Aufrechnungsbescheide
  • Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung

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Tag Datum Uhrzeit Ort Dozent(en)
1 30.09.2026 09:00 – 16:00 Online Michael Herbers

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