Mitarbeiter/innen kommunaler Planungs- und Bauaufsichtsbehörden
Nach dem Wohnungsbauturbo ist vor der Novelle.
Der Rauch der Aufregung um den Turbo ist noch nicht abgezogen, da kommt wahrscheinlich zum Jahresbeginn 2027 eine umfassende Novellierung des Bauplanungsrechtes auf die kommunalen Planungs- und Bauaufsichtsbehörden zu.
Inhaltlich geht es vor allem um ein schnelleres Planen, mehr Wohnungsbau, digitale Verfahren, stärkere kommunale Steuerung und mehr Klimaanpassung. Aus den Stichworten wird bereits klar, dass es sich um eine sehr differenzierte Gesetzesänderung handelt, die das tägliche Arbeiten in den angesprochenen Behörden erheblich verändern wird.
Informieren Sie sich also frühzeitig über die Ideen des Gesetzebers. Der Dozent versucht hierbei aufzuzeigen, wie aus der reinen Theorie eine praktische Umsetzung werden kann.
Inhalte
- Das überragende Interesse am Wohnungsbau
- Beschleunigung der Bauleitplanung
- Digitalisierung der Planverfahren
- Einführung einer Verfahrensampel
- Vereinfachte Umweltprüfung
- Stärkung der Klimaanpassung
- Aufwertung des Flächennutzungsplanes
- Änderungen im Außenbereich
- Mehr Spielräume in der BauNVO
- Multifunktionale Flächennutzung
- Erleichterungen für Innenentwicklung und Nachverdichtung
- Materielle Präklusion
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Inhouse-Anfrage stellenTermine & Durchführungen
| Tag | Datum | Uhrzeit | Ort | Dozent(en) |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 11.03.2027 | 09:00 – 16:00 | Wissenschaftspark Gelsenkirchen | Manfred Müser |
Diese Fortbildung ist gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der angegebene Preis ist der Endpreis.
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