Die vorläufige Leistungsbewilligung nach § 41a SGB II
Seminar-Nr.: 1208Mitarbeitende der Leistungssachbearbeitung, Rechtsstellen, Fachaufsichten und Rechnungsprüfung nach dem SGB II
Vorläufig zu bewilligen ist in den Jobcentern an der Tagesordnung. Eine Vielzahl der Sachverhalte sieht dies vor. Problematisch und nicht selten mit einem Eigenschaden verbunden sind jedoch die Entscheidungen, die nicht in der gebotenen Art und damit unzulässiger Weise ergehen. Diese von Anfang an rechtswidrig ergangenen Entscheidungen sind alleine unter den erhöhten Voraussetzungen des § 45 SGB X (Vertrauensschutzprüfung) zu korrigieren.
Dies gilt es zu vermeiden.
Auch die Endgültigkeitserklärung der Behörde (Festsetzung) bringt Besonderheiten mit sich. Sie ist nicht nur an bestimmte Fristen gebunden, auch die Mitwirkungspflichten zum Zeitpunkt der Festsetzung sind sehr speziell und werden von den Gerichten genaustens geprüft. Sehr häufig scheitern gerichtliche Verfahren genau an dieser Stelle.
Auch die Frage, wie mit Unterlagen umzugehen ist, welche nach der gesetzten Frist oder gar erst in einem Widerspruchs- oder Klageverfahren eingereicht werden, ist unlängst und letztinstanzlich geklärt. Nicht unbedingt zur allgemeinen Zufriedenheit.
In dem Seminar veranschaulichen wir den grundsätzlichen Aufbau und den Ablauf der Vorläufigkeit, benennen mögliche und übliche Fallstricke, begleitet von der Gesetzesbegründung des § 41a SGB II bis zur geltenden und aktuellen Rechtsprechung.
Benötigtes Arbeitsmittel: SGB II
Inhalte
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Notwendigkeit, sowie Sinn und Zweck der vorläufigen Bewilligung
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Bestandteile einer vorläufigen Bewilligung
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Adressat einer vorläufigen Bewilligung
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Form, Inhalt und Begründung einer vorläufigen Bewilligung
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Leistungsvoraussetzungen
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Bindungswirkung der vorläufigen Entscheidung (Änderung für die Zukunft bzw. Vergangenheit)
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Allgemeine und spezielle Mitwirkungspflichten der Leistungsberechtigten und die Folgen bei Missachtung
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Besonderheiten bei der abschließenden Festsetzung und deren Saldierungsmöglichkeit
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Anrechnung und Erstattung erbrachter Leistungen
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Verfahrensrechtliche Anforderungen und Fristen
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