Einkommenseinsatz in der Sozialhilfe und Grundsicherung

Seminar-Nr.: 0216 Direkt zur Anmeldung / Termine
Zielgruppe

Leistungs-, Widerspruchs- oder Klagesachbearbeiter/innen, die im Rahmen des Leistungsrechts nach dem SGB XII tätig sind

Sozialhilfe nach dem SGB XII wird nur gewährt, wenn Hilfebedürftige ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Vermögen decken können. Deshalb ist bei jeder Antragstellung sorgfältig zu prüfen, ob verwertbares Vermögen vorhanden ist, das vorrangig zur Bedarfsdeckung heranzuziehen ist.

Diese Fortbildungsveranstaltung vermittelt umfassendes Wissen zu den vermögensrechtlichen Regelungen des SGB XII und deren praktischer Anwendung. Anhand vielfältiger Fallkonstellationen werden rechtliche Grundlagen erläutert, typische Herausforderungen aus dem Beratungsalltag analysiert und praxisnahe Lösungsansätze entwickelt.

Im Mittelpunkt stehen unter anderem Fragestellungen zum Umgang mit Immobilienbesitz im Leistungsbezug, zur Bewertung und Verwertung von Lebensversicherungen sowie zur Anwendung der Härtefallregelung nach § 90 Absatz 3 SGB XII. Auch die Besonderheiten im Zusammenspiel von SGB II und SGB XII bei gemischten Bedarfsgemeinschaften werden eingehend behandelt.

Ziel der Fortbildung ist es, Teilnehmenden Sicherheit im rechtlichen Umgang mit dem Einsatz von Vermögen zu vermitteln und fundierte Entscheidungsgrundlagen für die Praxis bereitzustellen. Die Veranstaltung bietet Raum für fachlichen Austausch und Diskussion über aktuelle Entwicklungen und deren Bedeutung für die tägliche Arbeit.

Inhalte

  • Abgrenzung von Einkommen und Vermögen sowie Einordnung des Vermögensbegriffs und der Verwertbarkeit
  • Umgang mit einmaligen Geldzuflüssen (z. B. Erbschaften, Steuererstattungen, Lebensversicherungen) im Rahmen der Zuflusstheorie
  • Vermögensschonbeträge und Freibeträge nach § 90 Abs. 2 SGB XII, inklusive Angemessenheit von Hausgrundstücken
  • Besonderheiten bei eingeschränkter Verfügbarkeit von Vermögen, z. B. bei Veräußerungsverboten, Miteigentum oder Erbengemeinschaften
  • Härtefallregelung nach § 90 Abs. 3 SGB XII, insbesondere bei Lebensversicherungen, Kraftfahrzeugen, Immobilien, Schmerzensgeld oder zweckgebundenen Leistungen
  • Darlehensgewährung nach § 91 SGB XII bei vorhandenem Vermögen und Sicherung über Immobilien
  • Überblick über aktuelle Rechtsprechung der Landes- und Bundessozialgerichte

Die Veranstaltung findet an zwei Nachmittagen jeweils von 14:00 – 17:00 Uhr statt.

Weitere Termine in 2026

17.03.2026 – 18.03.2026

03.11.2026 – 04.11.2026

01.12.2026 – 02.12.2026

Online-Veranstaltungen am ifV

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Termine & Durchführungen

Freie Plätze 03.11.2026 – 04.11.2026 Online Online 215 € (USt.-befreit n. § 4 Nr. 21 UStG) ✓ Durchführung gesichert
Tag Datum Uhrzeit Ort Dozent(en)
1 03.11.2026 14:00 – 17:00 Online Andreas Eichler
2 04.11.2026 14:00 – 17:00 Online Andreas Eichler

Diese Fortbildung ist gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der angegebene Preis ist der Endpreis.

Anmeldung

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