Ertragsbesteuerung der Kommunen: Beteiligung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) an einer Personengesellschaft

Seminar-Nr.: 7388 Direkt zur Anmeldung / Termine
Zielgruppe

Verantwortliche Kräfte aus Kämmerei/ Steuerwesen/ Bilanzbuchhaltung sowie Führungskräfte sowie Mitarbeiter/-innen von Kommunen, die sich mit steuerrechtlichen Fragestellungen befassen, für Beteiligungen und/oder für Zuschüsse an Dritte zuständig sind

Juristische Personen öffentlichen Rechts (jPöR) sind nur mit ihren Betrieben gewerblicher Art (BgA) körperschaftsteuerpflichtig. Der Bundesfinanzhof hat bereits 2015 entschieden, dass die Beteiligung einer jPöR an einer Mitunternehmerschaft (z. B. OHG, KG) stets zu einem BgA führt. Übt die Mitunternehmerschaft mehrere Tätigkeiten aus, kann dies auch zu mehreren selbständigen BgA führen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat diese Rechtsprechung umgesetzt und zuletzt in 2025 konkretisiert. Die aktuelle Rechtslage und Gestaltungsoptionen sind Gegenstand dieses Seminars.

Inhalte

  • Begründung eines BgA „Beteiligung an einer Personengesellschaft“
  • Behandlung dem Grunde nach vermögensverwaltender oder land- und forstwirtschaftlicher Einkünfte
  • Einkommensermittlung
  • Möglichkeiten der Zusammenfassung mehrerer BgA „Beteiligung an einer Personengesellschaft“
  • Die Kapitalertragsteuerproblematik
  • Ausblick
  • Behandlung von Einzelfragen der Teilnehmenden

Es handelt sich um ein Online-Seminar. Für die Teilnahme am Webseminar ist zunächst mal der Webseminarraum über einen Browser zugänglich (Wir empfehlen Chrome oder Safari, mit Einschränkungen Firefox). Für die Tonverbindung empfehlen wir die Verwendung eines Headsets, es ist aber auch die Teilnahme über eine Telefonverbindung möglich. In diesem Fall können unter Umständen weitere Kosten entstehen.

Termine & Durchführungen

Freie Plätze 14.10.2026 Online Online 200 € (USt.-befreit n. § 4 Nr. 21 UStG)
Tag Datum Uhrzeit Ort Dozent(en)
1 14.10.2026 13:00 – 15:30 Online Ralf Meyer

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Diese Fortbildung ist gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der angegebene Preis ist der Endpreis.

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