Folgeinventuren im NKF – Vorbereitung, Durchführung, buchhalterische Abbildung

Seminar-Nr.: 7251 Direkt zur Anmeldung / Termine
Zielgruppe

Bilanzbuchhalter/-innen und Anlagenbuchhalter/-innen in Kommunalverwaltungen

Für die NKF-Eröffnungsbilanz waren die Vermögenswerte der Kommune erstmals zu erfassen und zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten zu bewerten. Diese körperliche Bestandsaufnahme ist regelmäßig als Folgeinventur zu wiederholen, wobei die Bewertung seit Verabschiedung des 2.NKFWG „wirklichkeitsgetreu“ erfolgen muss. Hieraus ergeben sich trotz verschiedener Erleichterungen erhebliche Arbeitsbedarfe.

In der Veranstaltung werden die Anforderungen an ordnungsmäßige Inventuren (Folgeinventuren) grundlegend auf operativer Ebene dargestellt. Welche Varianten ergeben sich, welche Erfassungsschritte und Dokumentationen sind erforderlich, welche Abgleiche zum bisher geführten Inventar sind erforderlich und welche Buchungen sind in Folge mit welchen Konsequenzen umzusetzen? Es werden praxisnahe Wege zur Umsetzung aufgezeigt und überdies Perspektiven zu insgesamt aufwandsärmeren dauerhaften Lösungsansätzen aufgezeigt.

Inhalte

  • Rückblick auf die Erfassung und Bewertung von Betriebs- und Geschäftsausstattungen im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz nach NKF
  • körperliche Bestandsaufnahmen nach der KomHVO NRW ab 2019
  • Wirklichkeitsprinzip und Wirklichkeitstest im Rahmen von Inventuren ab 2019
  • Allgemeine Anforderungen an die Datenpflege
  • Umsetzungsmodelle der körperlichen Bestandsaufnahmen und deren organisatorische Durchführung
  • Wirtschaftliche Verfahren der Datenpflege und Folgeinventarisierung
  • Buchhalterische Folgen im Zuge der Bewertung nach dem Wirklichkeitsprinzip: der „Wirklichkeitstest“
  • Praxistaugliche Umsetzungsempfehlungen

Termine & Durchführungen

Freie Plätze 10.11.2026 Präsenz Wissenschaftspark Gelsenkirchen 230 € (USt.-befreit n. § 4 Nr. 21 UStG)
Tag Datum Uhrzeit Ort Dozent(en)
1 10.11.2026 09:00 – 16:00 Wissenschaftspark Gelsenkirchen Christoph Heck

Diese Fortbildung ist gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der angegebene Preis ist der Endpreis.

Anmeldung

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