Gleichstellungspläne gestalten: Rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzung

Seminar-Nr.: 3057
Zielgruppe

Gleichstellungsbeauftragte, weitere Mitarbeiter/-innen aus Gleichstellungsstellen sowie Mitarbeitende, die für die Erstellung, Fortschreibung oder Umsetzung von Gleichstellungsplänen verantwortlich sind.

Das Landesgleichstellungsgesetz NRW verpflichtet öffentliche Arbeitgeber zur Erstellung eines Gleichstellungsplans. In der Praxis stellt sich dabei häufig die Frage, wie ein Plan so gestaltet werden kann, dass er sowohl den gesetzlichen Vorgaben entspricht als auch den strategischen Zielen und der Struktur der eigenen Verwaltung gerecht wird.

In diesem Seminar lernen die Teilnehmenden, worauf es bei der Erstellung eines praxisnahen und behördenspezifischen Gleichstellungsplans ankommt. Sie erhalten einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, zentrale Handlungsfelder und typische Verfahrensschritte. Darüber hinaus erarbeiten sie konkrete Ansätze, um Gleichstellungsziele wirksam umzusetzen.
Der Seminartag gestaltet sich zweigeteilt. Zunächst werden die theoretischen Grundlagen erarbeitet. Anschließend steht die praktische Arbeit im Vordergrund: Die Teilnehmenden analysieren den Gleichstellungsplan ihrer eigenen Behörde und identifizieren Optimierungsmöglichkeiten.

Zudem haben Sie Gelegenheit, sich über Beispiele / Anregungen aus anderen Gleichstellungsplänen auszutauschen und durch Praxisbeispiele, bewährte Vorgehensweisen und neue Impulse voneinander zu lernen.

Rechtsgrundlagen: LGG NRW

Inhalte

  • Gesetzliche Vorgaben, u.a. Zuständigkeiten und Rollenverständnis der Gleichstellungsbeauftragten
  • Sinn und Zweck des Gleichstellungsplans
  • Erstellung eines Gleichstellungsplans:
    • Bestandserfassung und Analyse der Daten
    • Entwicklung von Ideen für Zielformulierungen und zugehörigen Maßnahmen
    • Bekanntmachung und Umsetzung
  • Einbindung des Gleichstellungsplans in die Personalentwicklung vor Ort

Die Themen sind als Hinweise zu verstehen und können durch Fragen an die Referentin ergänzt werden.

Andrea vom Bruch ist seit Jahren als Dozentin im Bereich der Gleichstellung tätig. Sie kann aufgrund verschiedener Verwendungen in der öffentlichen Verwaltung in NRW (u.a. im Grundsatzreferat für öffentliches Dienstrecht des Ministeriums des Innern NRW und im Personalbereich in einem Polizeipräsidium) weitere praktische und dienstrechtliche Erfahrungen einbringen.
Nicole Heiden ist durch ihre Tätigkeit in unterschiedlichen Landesorganisationen und Verwendungen bringt die Referentin ein breites Wissen und fundierte Expertise aus dem Personal- und Organisationsbereich mit.

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