+++ NEUES GRUNDSICHERUNGSRECHT +++ Karenzzeit beim Wohnen vor hohen Hürden in der praktischen Anwendung
Seminar-Nr.: 0205 Direkt zur Anmeldung / TermineMitarbeitende der Sozialämter und Jobcenter, der Widerspruchs- und SGG-Stellen, Fachaufsichten
Das zum 1.7.2026 in Kraft getretene 13. SGB II-ÄndG hat die Praxis rund um die Berücksichtigung von KdU im SGB II und SGB XII wesentlich verändert. Der Sachbearbeitung werden erstmals Instrumente an die Hand gegeben, exorbitant hohe Mieten in sozialrechtliche Schranken weisen zu können. Die Umsetzung erfordert jedoch detaillierte Kenntnisse der Neuerungen.
Der sichere Umgang mit dem KdU-Deckel im Zusammenspiel mit Karenzzeit, Härtefallregelung mit Ermessensausübung und Kostensenkungszeitraum ist entscheidend.
Genau das üben wir anhand zahlreicher Fallkonstellationen ein.
Inhalte
– Umgang mit unangemessen hohen Kosten der Unterkunft während der Karenzzeit im SGB II und SGB XII, Mitteilungspflicht im SGB II (neu!) und SGB XII, Rechtsfolgen fehlender / unzureichender Information
– Grundsätzliche Deckelung der tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft bereits während der Karenzzeit auf 150 % der MOG
– Härtefallregelungen: Fallgruppen und Kriterien für die Ermessensausübung
– Hohe Betriebskostennachforderungen in der Karenzzeit – 150 %-Deckel?
– Verminderung der Anzahl der Mitglieder der Bedarfs- bzw. Haushaltsgemeinschaft und ihre Auswirkungen auf die 150 %-Grenze
– Kostensenkungsaufforderung und -zeitraum im Anschluss an die Karenzzeit
– Viele Fallbeispiele zu allen denkbaren Konstellationen (Individuelle Karenzzeit und ihre Folgen, Zuzug, Geburt, Auszug, Unterbrechungen, …)
| Online-Veranstaltungen am ifV
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Termine & Durchführungen
| Tag | Datum | Uhrzeit | Ort | Dozent(en) |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 06.10.2026 | 09:00 – 12:30 | Online | Astrid Lente-Poertgen, Moritz Poertgen LL.M. |
Diese Fortbildung ist gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der angegebene Preis ist der Endpreis.
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